Borer Roland · Nationalrat · 2004-09-30
Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-30
Wortprotokoll
Obwohl ich hier für eine Minderheit spreche, möchte ich doch meine Interessen offen legen. Ich arbeite im Bereich des Gesundheitswesens eng mit der Kranken- und Unfallversicherung Groupe Mutuel zusammen.
Worum geht es bei diesem Minderheitsantrag? Es geht eigentlich darum, dass wir Ihnen beliebt machen, am Status quo festzuhalten. Es geht also nicht etwa darum, den Risikoausgleich zu streichen, sondern einzig und allein darum, dass man nach heutigem Regime die Risiken - wenn man dem so sagen will - Alter und Geschlecht weiterhin zwischen den Kassen ausgleichen will, aber nicht noch zusätzliche Parameter in die Prüfung einführen will.
Gründe gäbe es viele, ich möchte mich hier auf die wesentlichen beschränken. Der allerwesentlichste ist der, dass ein Auftrag an den Bundesrat so, wie er hier von der Mehrheit vorgeschlagen wird, in einem Gesetz keinen Sinn macht. Es ist absolut unlogisch, einen Auftrag an den Bundesrat in dieser Form in einem Gesetz, in einem einzelnen Gesetzesartikel, zu formulieren. Wenn schon, wäre die Lösung in Form eines Postulates oder in Form einer Motion der richtige Weg. Aber so ist es artfremd.
Es gibt aber auch sachliche Gründe, weswegen man sehr vorsichtig sein muss, am Risikoausgleich weiterhin Änderungen vornehmen zu wollen. Ich habe manchmal das Gefühl, dass gewisse Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht wissen, worum es eigentlich geht. Ich nehme die Versicherung, die ich vorgängig genannt habe, als Beispiel; ich erlaube mir das. Bei einem Grundversicherungsprämienvolumen von ungefähr 2 Milliarden Franken bezahlt dieser Versicherer 171 Millionen Franken Risikoausgleich! Tatsache ist also, dass ungefähr 8 Prozent - 8 Prozent! - des Prämienvolumens in den Risikoausgleich fliessen.
Wenn Sie jetzt noch die Mechanik anschauen, wie die Prämien aufbereitet werden müssen, wie sie beim BSV angemeldet werden müssen und vor allem zu welchem Zeitpunkt, so können Sie sich vorstellen, dass bei dieser jährlichen Prämienanpassung, die genehmigt werden muss, eine Komplizierung des Systems der Prämienverbilligung nicht ohne ist. Grob gesagt: Heute müssen Sie im März des Jahres X wissen, was im Folgejahr an Prämien nötig ist, um die Kosten zu decken. Sie müssen das unter dem Gesichtspunkt tun, dass ungefähr 8 Prozent der Prämien gar nicht geplant werden können, weil die Kosten bei anderen Kassen anfallen. Wenn wir uns diese Mechanik einmal näher zu Gemüte führen, so stellen wir fest, dass es schwierig sein wird, hier noch weitere Kriterien einzuführen.
Nur noch ganz zum Schluss: Wenn wir über den Bereich Krankheit oder über den Bereich Grossrisiko als Element des Risikoausgleichs diskutieren, stelle ich hier einfach folgende Frage in den Raum - Sie können sie sich selber beantworten -: Macht es schlussendlich Sinn, dass ein Versicherer unter Umständen in den letzten zwei Monaten des Jahres einen Versicherten noch überzeugt, eine vielleicht nicht unbedingt dringende Operation vorzunehmen, nur damit sein Kostensaldo im Bereich des Risikoausgleichs besser wird und er weniger Leistungen bezahlen muss?
Diese Gedanken machen Sie sich bitte selber, und unterstützen Sie den Antrag der Minderheit zu Artikel 105.