Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2004-09-30
Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-30
Wortprotokoll
Schweizerische Uno-Politik ist schwergewichtig Menschenrechtspolitik. Engagiert für die Förderung der Menschenrechte einzustehen ist mindestens seit den Neunzigerjahren ein Pfeiler der schweizerischen Aussenpolitik. Selbstkritisch ist festzuhalten: Zuvor war die Schweiz keine Musterschülerin, sie ist oft erst spät den internationalen Menschenrechtsübereinkommen beigetreten. Die Europäische Sozialcharta beispielsweise ist heute noch nicht ratifiziert. Seit Anfang der Neunzigerjahre ist aber unsere Aussenpolitik von der Einsicht geprägt, dass Friede, Entwicklung und Stabilität nur in einer Staatengemeinschaft von Dauer sein können, die auf die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und des Rechtsstaates baut. Darum hat der Bundesrat im Aussenpolitischen Bericht 2000 die Förderung von Menschenrechten zu einer der fünf aussenpolitischen Prioritäten deklariert und dies im gleichen Jahr in einem Menschenrechtsbericht konkretisiert. Aktuellster Ausdruck dieser Politik ist das neue Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, das das Parlament zusammen mit dem Rahmenkredit letztes Jahr gutgeheissen hat und das nun die rechtliche Basis einer profilierten Menschenrechtspolitik bildet.
Wenn jetzt im Uno-Bericht 2004 im Kapitel Menschenrechte zu lesen ist, dass die Diskrepanz zwischen den Bekenntnissen zum Multilateralismus und der konkreten Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte besonders deutlich ist, dann gilt es, das offensive Einstehen der Aussenministerin und der Menschenrechtsfachleute des EDA für eine konsequent an den Menschenrechtsnormen orientierte Politik deutlich zu unterstützen.
Die SP begrüsst ausdrücklich die schweizerischen Vorschläge für die Reform der Uno-Menschenrechtskommission wie auch die Forderung nach einem Menschenrechtsrat, der eben ähnlich wie der Sicherheitsrat als quasi permanentes Hauptorgan der Uno fungieren soll. Die schockierenden Enthüllungen über systematische Misshandlungen im irakischen Gefängnis Abu Ghraib sind ein besonders aufrüttelnder Hinweis auf diese Aussagen des Uno-Berichtes. Die klare Missachtung der Verpflichtungen der Uno-Folterkonvention soll aber erst recht Ansporn für die schweizerische Aussenpolitik sein, sich zusammen mit Gleichgesinnten in Uno-Gremien konsequent für die Einhaltung der Verträge einzusetzen, auch gegenüber den USA.
Glaubwürdig nach aussen zu sein bedingt innenpolitische Glaubwürdigkeit. Frau Bundesrätin, wir wissen, die Schweiz ist dabei nicht ohne Hausaufgaben. Zwei Hinweise:
1. Es gilt für die Schweiz, das auf Initiative der Genfer Association pour la prévention de la torture vor zwei Jahren von der Uno-Generalversammlung verabschiedete Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu ratifizieren. Nötig dazu ist ein nationaler Kontrollmechanismus. In der Antwort von letzter Woche auf meine entsprechende Anfrage bleibt der Bundesrat sehr unbestimmt. Darum - und dies sage ich hier vor allem zuhanden des zuständigen Justizministers -, nachdem die Kantone sich positiv geäussert haben, erwarten wir die Vorlage auf Anfang nächsten Jahres. Dreissig Staaten haben bereits unterschrieben und bereiten die Ratifizierung vor. Wenn die Schweiz in diesem Fall glaubwürdig bleiben will, muss sie nun als einer der ersten zwanzig Staaten ratifizieren.
2. Wo bleibt die schweizerische Glaubwürdigkeit, wenn sich das UNHCR gezwungen sieht, mit einem Gutachten auf die menschen- und völkerrechtswidrigen Verschärfungsvorschläge von Bundesrat Blocher zum Asylgesetz hinzuweisen? Diese Revision ist eine menschenrechtliche Lackmusprobe für die Schweiz. Aktuell sind Sorgfalt und Sachverstand im Ständerat gefordert.
Meine Hinweise zeigen: Die Respektierung der Menschenrechte ist auch für unseren Rechtsstaat eine Herausforderung. Deshalb ist es hilfreich, sich regelmässig den Spiegel vorzuhalten. National- und Ständerat haben darum vor vier [PAGE 1533] Jahren einen Menschenrechtsbericht pro Legislatur verlangt. Gemäss EDA-Homepage soll er Ende Jahr in den Bundesrat kommen. Frau Bundesrätin, vielleicht können Sie uns dazu auch noch etwas sagen.
Namens der SP-Fraktion kann ich festhalten: Wir begrüssen auf jeden Fall diese baldige, differenziertere Auseinandersetzung über eine starke, kohärente schweizerische Menschenrechtspolitik, und wir unterstützen das dezidierte Einstehen unserer Aussenministerin für die Respektierung und Förderung der Menschenrechte, international wie in der Schweiz.