Ogi Adolf · Bundesrat · 2000-06-13
Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 2000-06-13
Wortprotokoll
Ich mache es kurz: Die in der Antwort des Bundesrates zur Interpellation Heim 98.3545 vom 17. Februar 1999 genannten Bestandeszahlen - Sollbestand von etwa 300 000, wovon etwa 200 000 ihrer Funktion entsprechend ausgebildet sind - stützten sich auf den voraussichtlich bis Ende 2002 geltenden gesetzlichen Auftrag ab. Sie umfassen den Personalbedarf sowohl für die Katastrophen- und Nothilfe als auch für den Fall eines bewaffneten Konfliktes.
Im Projekt Bevölkerungsschutz wird wie im Projekt "Armee XXI" von der aktuellen Beurteilung der Risiken und Chancen im Sinne des "Sicherheitspolitischen Berichtes 2000" ausgegangen. Daraus ergibt sich unter anderem das System der abgestuften Bereitschaft. Als Konsequenz davon ist vorgesehen, nur noch diejenigen Schutzpflichtigen einzuteilen und auszubilden, die zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen nicht machtpolitischer Art als notwendig erachtet werden, das ist ein Bestand von rund 100 000 Personen.
Im Zusammenhang mit dem Fall eines bewaffneten Konfliktes wird aus heutiger Sicht für den so genannten Aufwuchs mit einem zusätzlichen Bedarf von etwa 80 000 Schutzdienstpflichtigen gerechnet, dies ist jedoch eine reine Planungszahl. Aufgrund der Verifizierung des so genannten Strukturmodelles mit ausgewählten Kantonen - Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Thurgau - wurde in Berücksichtigung der von den Partnerorganisationen, namentlich den Feuerwehren, zu erbringenden Leistungen ein Bedarf von rund 120 000 Schutzdienstpflichtigen ermittelt. Diese Zahl beinhaltet ein Freistellungskontingent von etwa 15 000 zugunsten der Kantone. Mit einer weiteren drastischen Reduktion dieser Bestandeszahlen im Sinne der Fragestellung, Herr Heim, ist nach der erfolgten Überprüfung nicht zu rechnen.