Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-10-04
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-10-04
Wortprotokoll
Ständerat und Bundesrat haben der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates einen eigentlichen Scherbenhaufen hinterlassen. Etwas ist sicher: Hätte die Kommission nicht einen Effort unternommen, hätte nicht auch der Departementsvorsteher - offenbar ist das möglich, wenn es nicht um ideologisch besetzte Fragen geht - dazu beigetragen, dass eine Wende eingeleitet wurde, wären wir nicht zum vorliegenden Kompromiss gekommen. Offenbar ist es in diesem Saale noch möglich, zwischen allen Parteien Kompromisse zu schliessen und Reformen einzuleiten, nämlich dann, wenn die Hauptideologien nicht zum Zuge kommen. Dabei handelt es sich ja hier nicht nur um eine harmlose Vorlage. Umso besser ist es, dass in wesentlichen Bereichen sozialverträgliche Lösungen Einkehr gehalten haben.
Für uns ist klar: Die Neuordnung mit dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesstrafgericht sowie dem Bundesgericht gewissermassen als darüber liegendem Dach ist eine sinnvolle Neuordnung. Wir sagen: Der Zugang zum Bundesgericht muss offen, muss für alle gleichwertig möglich sein. Oft liegt eben der Verfassungsbruch im Detail, aber das Bundesgericht soll sehr wohl - verstehen Sie mich nicht falsch - ein Gericht der Elite im Sinne der Massstäbe sein. Das Bundesgericht soll ein Gericht sein, das bundesrechtliche, verfassungsrechtliche und EMRK-rechtliche Massstäbe setzt. Das zeigt, dass es in diesem Lande ein klares Gleichgewicht gibt zwischen Rechtsstaat und Demokratie. Ich glaube, das ist etwas, was einige in den letzten Tagen übersehen haben, vielleicht auch einige Bundesräte. Es gibt eben weder einen Vorrang des Demokratismus noch einen Vorrang des Rechtsstaates gegenüber der Demokratie. Das Bundesgericht hat in diesem Punkt eine zentrale Scharnierfunktion.
Wir begrüssen den Kompromiss, der in der Frage der Streitwertgrenzen mit Bezug auf arbeits- und mietrechtliche Streitigkeiten gefunden werden konnte. Das sind Angelegenheiten zum Schutz des Schwächeren. Ich glaube, diesbezüglich haben sich alle zu einem Kompromiss durchgerungen. Für uns liegt er an der untersten Grenze. Aber immerhin, es ist ein klarer Fortschritt gegenüber dem, was auch schon vorgesehen war.
Ich denke aber auch, dass die unseligen Vorstellungen betreffend Annahmeverfahren usw. mit Bezug auf staatsrechtliche Beschwerden nun endgültig vom Tisch sind. Mit der subsidiären Verfassungsbeschwerde ist ein Weg gefunden worden, auf dem auch die normale Bürgerin und der normale Bürger tatsächlich weiterhin Zugang zum Verfassungsschutz finden - eines der höchsten Güter in diesem Lande -, und das kann in allen Rechtsbereichen gleichwertig seine Anwendung finden.
Wir haben hier ein neues Korsett für eine Neuausrichtung der gesamten Bundesrechtspflege. Natürlich liegt der Teufel im Detail. Wenn natürlich jetzt Herr Pelli meint - ich weiss nicht, wer ihn beauftragt hat -, er könne diesen Kompromiss in einer zentralen Frage wie dem Sozialversicherungsgericht zerstören, dann tut er mir Leid. Denn es war eigentlich immer das Privileg der Mitte - und dazu gesellt er sich -, zu meinen, sie sei besonders für Kompromisse zuständig.
Ich ersuche Sie, auf die Vorlage einzutreten. Wir werden die Minderheitsanträge im Einzelnen begründen. Im Übrigen bitte ich Sie, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.