Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-10-04
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-10-04
Wortprotokoll
Frau Menétrey-Savary erkundigt sich nach der Situation bei den Nichteintretensentscheiden, wie sie sich nämlich nach der seit dem 1. April 2004 geltenden Regelung darstellt: Erstens gewähren wir seit dem 1. April bei Nichteintretensentscheiden lediglich noch die Nothilfe, und zweitens müssen Asylsuchende, welche einen Nichteintretensentscheid erhalten haben, das Land verlassen.
Die in Ihrer Frage verwendeten Zahlen basieren offenbar auf Berichten, die wir nicht kennen; sie entsprechen nicht den effektiven Zahlen. Das Bundesamt für Flüchtlinge hat zu den neuen Bestimmungen bei Nichteintretensentscheiden noch keine konsolidierten Zahlen veröffentlicht. Dies wird erstmals wie angekündigt mit der für Oktober vorgesehenen Publikation eines Monitoring-Berichtes der Fall sein. Warum erst im Oktober? Wir haben auch bis heute leider noch nicht sämtliche Rechnungen und Daten der Kantone erhalten, welche die Verfassung eines zuverlässigen Monitoring-Berichtes erlauben. Wir können Ihnen aber heute schon sagen, dass in den ersten drei Monaten seit Inkrafttreten 1788 Nichteintretensentscheide rechtskräftig geworden sind; diese Zahl steht fest.
Die neue Regelung bezüglich Nichteintretensentscheiden sieht vor, dass Personen mit rechtskräftigem Entscheid die Schweiz unverzüglich und selbstverantwortlich verlassen müssen. Demzufolge werden die Betroffenen auch aus den Strukturen ausgeschlossen und zur Ausreise angehalten. Der Anteil an unkontrollierten Abgängen ist mit 60 bis 70 Prozent seit Jahren unverändert hoch und hat sich seit dem 1. April 2004 nicht wesentlich erhöht.
Geändert hat seit dem 1. April 2004 lediglich der Umstand, dass Personen mit einem Nichteintretensentscheid den Zeitpunkt des Weggangs nicht selbst bestimmen, sondern dass dieser mit der Rechtskraft des Entscheides vorgegeben und früher als bisher angesetzt wird. Ob sich seit der Neuregelung potenziell mehr Illegale in der Schweiz aufhalten, wird der Monitoring-Bericht zeigen. Wir kontrollieren dies auch im Detail in sämtlichen Kantonen.
Mit dem Monitoring werden die Entwicklungen und Auswirkungen der neuen Regelung genau verfolgt. Die Ergebnisse der Beobachtungen der ersten drei Monate werden wir dann publizieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt - das lässt sich auch sagen - sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf, da keine Hinweise auf negative Auswirkungen oder besondere soziale Risiken vorliegen, welche mit dem Ausschluss von Personen mit Nichteintretensentscheid von der Sozialhilfe verbunden wären. Einzelne Korrekturen wird es geben für solche, die schon sehr lange hier sind und einen Nichteintretensentscheid haben. Das werden wir im Monitoring-Bericht aufführen und dort auch entsprechende Korrekturen vorschlagen.