Genner Ruth · Nationalrat · 2000-06-13
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2000-06-13
Wortprotokoll
Seit der Eingabe meiner Interpellation "Jugend und Kultur" sind fast zwei Jahre vergangen. Was sich in der Zwischenzeit grundlegend verändert hat, ist insbesondere - auch für den Bundesrat - die Bundesverfassung.
Zu diesem Thema zitiere ich die neuen Artikel 69 Absatz 2 und 67 Absatz 2:
1. Artikel 69 Absatz 2 lautet: "Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern."
2. Artikel 67 Absatz 2 lautet: "Der Bund kann in Ergänzung zu kantonalen Massnahmen die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Erwachsenenbildung unterstützen."
Es ist ganz klar, dass ich mich über diese neuen Formulierungen freue. Sie bedeuten einen neuen Ansatz, eine neue Basis für mein Anliegen. Deshalb möchte ich nicht einfach auf die veraltete, ja überholte Antwort des Bundesrates eingehen und sie kritisieren, sondern die Gelegenheit wahrnehmen, neue Fragen zu stellen.
1. Wie interpretiert der Bundesrat seinen neuen Auftrag im Bereich kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse? Wo sieht er seine Möglichkeit, die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu unterstützen?
2. Es ist klar, dass die Erwachsenenbildung eine Basis dazu bildet, dass der Jugend im gesamtschweizerischen Interesse Unterstützung gewährt werden kann. Wer wird aufseiten des Bundes Anlaufstelle für diese Aufgabe sein? Ich muss nämlich feststellen, dass die bisherige Unterstützung durch das Bundesamt für Kultur nicht zufriedenstellend wahrgenommen worden ist. Ich spreche hier konkret von Erfahrungen im Bereich der Theaterpädagogik, die einen Teilaspekt der angesprochenen Bereiche darstellt. Gerade aber im Bereich der Jugendkultur sollen nach den Schlussfolgerungen einer vom Bundesamt für Kultur in diesem Frühjahr organisierten Tagung neue Wege begangen werden; im Sinne eines vernetzten Vorgehens sei die Kultur der Jugend besonders zu stützen.
Jugendkultur ist ein wichtiger Faktor zur Integration, zur Identitätsfindung, zum eigenen Ausdruck der Jugendlichen. Der bisherige Kredit für den Jugendbereich kann deshalb nicht genügen. Wenn er auch für den neuen Auftrag reichen muss, muss er erhöht werden, besonders weil wir keine Konkurrenz innerhalb der verschiedenen Jugendprojekte und Jugendkredite wollen.
Ich danke Ihnen, Frau Bundesrätin, dass Sie dem Bereich der Jugend und insbesondere der Jugendkultur Beachtung schenken, und ich hoffe, dass wir mit dieser neuen Basis der Bundesverfassung einen neuen, guten Weg beschreiten können.