Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-10-05
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-10-05
Wortprotokoll
Ich möchte nur zwei, drei kleine Ergänzungen anbringen und eine Prinzipienfrage stellen. Es gibt ja in diesem Bereich die unselige Unterscheidung zwischen Aufsicht und Oberaufsicht. Das System ist Folgendes: Ein Gericht hat die Aufsicht über die unteren Gerichte, derweil das Parlament die Oberaufsicht über die Gerichte hat.
Meiner Meinung nach besteht das Problem vorrangig einmal bei der Oberaufsicht des Parlamentes über die Gerichte, und zwar ist es ein Problem der Gewaltenteilung, der Gewaltentrennung. Wir haben das gleiche Problem im Grunde genommen auch im Bereich der Bundesanwaltschaft. Die Oberaufsicht kann eine gewisse formale Prüfung vornehmen, sie ist indessen nicht in der Lage, die Arbeit der einzelnen Institutionen fallbezogen zu überprüfen. Was in diesem Parlament, in beiden Räten, in Bezug auf die Oberaufsicht fehlt, ist eine Kommission sui generis, die spezielle Befugnisse erhält, einzelne Verfahren zu durchleuchten, natürlich auf einer erhöhten Geheimhaltungsstufe. Diesem Problem will man nun Abhilfe schaffen, indem man sagt, diese Prüfung müsse durch Gerichte vorgenommen werden; nun sagt man, das Bundesgericht könne als einzige reale Instanz das Bundesstrafgericht in Bellinzona überprüfen, weil es gewissermassen auch fallbezogene Überprüfungen übernehmen könne. Dies scheint mir aber ein fundamentaler Irrtum zu sein. Auch ein oberes Gericht ist in Bezug auf die fallbezogene Überprüfung an gewisse Geheimhaltungs- und an gewisse Unvereinbarkeitsregeln gebunden. Das heisst: Ein oberes Gericht kann nicht einfach in Fälle eingreifen, bei welchen es dann selber wieder Oberinstanz ist. Das heisst, dass das gleiche Problem also auch auf dieser Stufe nicht gelöst ist. Heute geben wir im Grunde genommen ja nur gewissermassen prestigemässig dem Bundesgericht nach, indem wir diese Regelung treffen, obwohl eigentlich nichts gegen die von der Minderheit vorgeschlagene Regelung spräche. Es muss mir nur niemand sagen, damit habe man eine effizientere Kontrolle installiert. Es ist ein Prestigeentscheid, aber kein effizienter Kontrollentscheid.
Herr Bundesrat, ich glaube, es wird eine Ihrer wichtigen Aufgaben sein - und das ist nicht medienträchtig -, in diesem Haus eine Kommission zu installieren, die real dazu in der Lage ist, die Arbeit der Gerichte und die Arbeit der Bundesanwaltschaft zu kontrollieren. Es soll eine Kommission sein, die diesen Namen auch verdient und die hier nicht einfach formale Berichte abliefert, die zum Gähnen einladen.