Hubmann Vreni · Nationalrat · 2004-10-05
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-05
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion wird den Antrag Menétrey-Savary unterstützen, und zwar aus verschiedenen Gründen: Wir schaffen damit die gesetzliche Grundlage für die Möglichkeit, gute Richterinnen und Richter auch für ein reduziertes Pensum, z. B. 70 oder 80 Prozent, zu wählen. Dadurch können sich z. B. Personen mit Familienpflichten um ein solches Amt bewerben. Das entspricht der Forderung nach der Gleichstellung der Geschlechter.
Ein weiterer Grund ist folgender: Für die Rechtsprechung kann es nur von Vorteil sein, wenn Leute mit einem etwas umfassenderen Erfahrungshintergrund die Dinge beurteilen.
Dritter Punkt: Dass die Arbeit bei einem reduzierten Pensum leidet, wie das in der Kommission behauptet wurde, ist eine unbewiesene Behauptung und im Zeitalter der Informatik nicht haltbar. Bewiesen hingegen ist, dass Teilzeitbeschäftigte in der Regel mehr leisten als Vollzeitbeschäftigte.
Schliesslich: Beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesstrafgericht haben wir die Möglichkeit von Teilzeitstellen geschaffen. Es ist sinnvoll, dies auch beim Bundesgericht zu tun.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, den Antrag Menétrey-Savary zu unterstützen.