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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2004-10-05

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-10-05

Wortprotokoll

Die EVP/EDU-Fraktion unterstützt die Mehrheit, und dies aus folgenden Gründen: Es ist sehr wohl verständlich, wenn man überall, wo es möglich und der Aufgabe auch angemessen ist, versucht, Teilzeitstellen anzubieten, um auch dort Männer und Frauen zu beschäftigen, die nicht ein volles Pensum leisten können. Hier aber haben wir den Eindruck, dass das nicht der richtige Ort ist.

Zuerst vielleicht noch eine Überlegung, die auch hier etwas weiter geht: Am Bundesgericht werden ja in aller Regel Personen als Richter und Richterinnen beschäftigt, die nicht erst in den Dreissiger- oder Vierzigerjahren stehen, sondern es sind zumeist Personen - und das ist beim höchsten schweizerischen Gericht auch richtig so - mit grösserer Erfahrung in der Judikatur. Das heisst, dass sie in der Regel eben nicht 30 oder 35 Jahre alt sind und Familienpflichten, also kleine Kinder, haben, sondern dass sie bereits in einem Alter sind, in dem die Kinder in der Regel ausgeflogen sind oder mindestens so alt sind, dass sich die Richterinnen und Richter nicht mehr so intensiv um ihre Familie kümmern müssen. In dieser Situation sind Frauen nicht mehr benachteiligt. Frauen können, wenn sie 45, 50 Jahre alt sind, genau gleich wie Männer Erfahrungen im Beruf gemacht haben und ein solches Amt ausüben. Das zeigen ja immer wieder Beispiele, in denen solche sehr erfolgreichen Situationen geschildert werden.

Gleichzeitig aber muss ich auch darauf hinweisen, dass man eine Ahnung haben muss, wie der Gerichtsbetrieb abläuft. Es ist eben nicht so, dass nur Akten zirkulieren, dass Entscheide nur auf dem Zirkulationsweg gefällt werden, sondern es wird sehr oft im Kollegium diskutiert, es wird im Kollegium entschieden, es finden Urteilsberatungen statt, es müssen Instruktionen der Gerichtsschreiber stattfinden, es muss die Möglichkeit geben, dass die Mitarbeitenden mit den Bundesrichtern Kontakt aufnehmen, sodass sie nicht darauf warten müssen, bis am folgenden Tag, in der folgenden Woche oder irgendwann einmal der Richter oder die Richterin zur Verfügung steht. Um einen guten und effizienten Gerichtsbetrieb zu gewährleisten, ist es unserer Meinung nach wichtig, dass die Richterinnen und Richter auch am Bundesgericht möglichst oft und möglichst zur gleichen Zeit anwesend sind.

Aus diesen Gründen, vor allem eben auch wegen der Praktikabilität, sind wir der Auffassung, dass man mit der Mehrheit stimmen und hier nicht die Möglichkeit für Bundesrichterinnen und Bundesrichter mit Teilzeitpensen schaffen soll.