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Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2004-10-05

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-05

Wortprotokoll

Nach geltendem Recht kann jede Verurteilung durch ein kantonales Gericht ans Bundesgericht weitergezogen werden, gleichgültig, ob eine Person zu einer Busse von 50 Franken oder zu einer Zuchthausstrafe von 20 Jahren verurteilt worden ist. Das ist angesichts der Streitwertgrenzen, die wir in diesem Gesetz in anderen Bereichen festgelegt haben, unverhältnismässig. Der Bundesrat schlägt deshalb eine Änderung dieser Regelung vor für Verurteilungen zu Busse, zu Geldstrafe, zu gemeinnütziger Arbeit, zum Aussetzen einer Strafe oder zu einer Umwandlungsstrafe. [PAGE 1599]

Der Ständerat übernimmt im Wesentlichen die Fassung des Bundesrates, bis auf die Streichung von Buchstabe a Ziffer 5, Aussetzen der Strafe. Ich beantrage Ihnen mit der kleinstmöglichen Minderheit überhaupt, der Fassung des Ständerates zuzustimmen, und zwar aus folgenden Gründen:

Es gibt nur zwei Möglichkeiten, den Zugang zum Bundesgericht zu beschränken, sofern eine Beschwerde nicht unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist: Entweder schliesst man bestimmte Bereiche vom Zugang zum Bundesgericht aus, wie das in Artikel 78 in einer langen Liste gemäss den Buchstaben a bis q vorgeschlagen wird, oder man legt einen Mindeststreitwert gemäss den Artikeln 70 und 79 fest. Grundsätzlich wäre selbstredend der gänzliche Verzicht auf Zugangsbeschränkungen wünschenswert. Aber wir haben uns einverstanden erklärt, bei arbeits- oder mietrechtlichen Streitigkeiten eine Streitwertgrenze zu akzeptieren; da ist es auf den ersten Blick nicht einsehbar, warum im Strafrecht nicht auch eine Streitwertgrenze definiert werden soll.

Wieso sollte nur derjenige, der sich einen Anwalt leisten kann - wir haben vorhin gehört, dass das die ganz Reichen und die ganz Armen sind -, wieso sollen nur jene mit einer Bagatellbusse das Bundesgericht behelligen, um nicht zu sagen belästigen, während derjenige, der weder Zeit noch Geld für solche Eskapaden hat, die Busse bezahlt, schweigt und in Zukunft langsamer fährt? Wieso soll eine Firma, die beispielsweise für Umweltschäden gebüsst wird oder gegen das Arbeitsrecht verstösst, diese Verurteilung bis zur höchsten Instanz weiterziehen, statt das Problem schleunigst zu beheben?

Bedenken Sie: Es geht um kleine Bussen bis höchstens 500 Franken für natürliche Personen und bis 10 000 Franken für Unternehmungen. Es geht um maximal 30 Tagessätze. Natürlich schliesst man mit Streitwertgrenzen Minderheiten aus. Das ist nicht nur im Miet- und Arbeitsrecht, sondern auch im Strafrecht so. Aber im Unterschied zu einem fixen Frankenbetrag schlagen Bundesrat und Ständerat eben eine differenziert abgestufte Regelung vor, indem die Streitwertgrenzen für natürliche Personen in Tagessätzen festgelegt werden, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen, oder bezogen auf gemeinnützige Arbeit. Bis 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit sollen geleistet werden. Das tut manchem gut und stellt keinen unverhältnismässigen Eingriff in die persönliche Freiheit dar, ebenso wenig wie eine Strafe von 30 Tagessätzen. Erst was darüber hinausgeht, soll vor Bundesgericht angefochten werden können. Ich halte es nicht zuletzt für richtig und wichtig, dass tatsächlich nicht jede Bagatellbusse das Bundesgericht beschäftigen soll.

Trotz all dieser Überlegungen bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen. Ich habe mich in sehr vielen Gesprächen und in teils durchaus temperamentvollen Diskussionen in der Zwischenzeit davon überzeugen lassen, dass Straf- und Zivilrecht nur bedingt vergleichbar sind, dass sie sich nicht mit gleichen Ellen messen lassen. Ich bin davon überzeugt, dass es im Straf- und im Zivilrecht zwar um ähnliche Beträge, aber um völlig unterschiedliche Tragweiten geht.

Ich ziehe deshalb meinen Minderheitsantrag zurück.