Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-10-05

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-10-05

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit ist zu unterstützen, weil man jetzt für diese Fälle die subsidiäre Verfassungsbeschwerde vorgesehen hat und es keinen Sinn macht, hier jetzt noch eine zweite Beschwerde einzufügen.

Ich empfehle Ihnen in dieser Frage, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Es genügt, wenn gegen kantonale Einbürgerungsentscheide eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden kann. Ein weiter gehender Rechtsschutz ist hier nicht angezeigt. Im Übrigen würde eine Streichung von Buchstabe abis bei den Einbürgerungsentscheiden der Kantone ohnehin nicht zu einer wesentlichen Erweiterung des Rechtsschutzes führen. Auch wenn man gegen die Verweigerung der Einbürgerung die ordentliche Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zulassen würde, kämen nämlich nach dem geltenden Recht als Rügen praktisch nur Grundrechtsverletzungen wie z. B. eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes infrage. Die ordentliche Beschwerde liefe daher in diesen Fällen auf eine Verfassungsbeschwerde hinaus, die ja bereits angezeigt ist.

Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-10-05 | Lexipedia | Lexipedia