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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-10-06

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-10-06

Wortprotokoll

Sie müssen aufpassen, dass Sie jetzt nicht aus Liebe zu Ihrem Standort die Justizreform ändern. Einfach zu sagen, dass wir für gewisse Bereiche gar keinen unabhängigen Rechtsschutz in Verwaltungsangelegenheiten vorsehen, nur weil man Leute an einem bestimmten Standort will, das ist jetzt wirklich das Neuste! Dass wir die Gerichtsorganisationen nach den Standortwünschen von gewissen Mitarbeitern ausrichten, das ist ja hanebüchen!

Jetzt muss ich Ihnen sagen: Die Entscheide, Herr Jutzet, die Sie hier infrage stellen, sind getroffen worden.

1. Sie haben die Beantwortung der Interpellationen 03.3137 (Beerli) und 03.3125 (Heberlein) erwähnt. Es ist dort ganz klar gesagt worden, das Verwaltungsgericht gehöre zusammen!

2. Die Asylrekurskommission ist nach der neuesten Justizreform ein Verwaltungsgericht. Es ist gerade aus Ihren Reihen bemängelt worden, dass die Asylrekurskommission kein Gericht sei, sondern dass es eine vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement mehr oder weniger unabhängige Verwaltungsabteilung sei. Jetzt machen wir ein unabhängiges Bundesverwaltungsgericht, und da gehört auch die Asylrekurskommission hinein. Darum haben Sie auch bei Artikel 29 den Antrag gestellt, dass Beschwerden gegen Entscheide der Schweizerischen Asylrekurskommission gar nicht zulässig sein sollen, weil Sie eben hier ein verwaltungsinternes Verfahren belassen wollen.

Nun haben Sie Vorwürfe an die Verwaltung gemacht in Bezug auf St. Gallen. Wo stehen wir heute? Ihr Rat hat hier entschieden, der Ständerat ebenfalls, und ich habe gemeint, mit diesen Entscheiden sei auch entschieden, dass das Bundesverwaltungsgericht nach St. Gallen kommt und das Bundesstrafgericht nach Bellinzona.

Wir, die Verwaltung, sind dazu verpflichtet, diese Entscheide umzusetzen, und wir haben in St. Gallen eine Lösung gefunden: Es wird dort für das Bundesverwaltungsgericht ein Gebäude gebaut. Das Gebäude wird nicht vom Bund erstellt. Die Kosten in der Höhe von 80 Millionen Franken sind nicht Sache des Bundes, sondern der Kanton St. Gallen erstellt dieses Gebäude. Der Bund mietet dieses Gebäude, und zwar zu vergünstigten Mietkosten, sodass schlussendlich der Kanton St. Gallen einen Anteil von etwa 43 Prozent an diese Kosten bezahlt, wie dies übrigens auch der Kanton Tessin für den Bau des endgültigen Gebäudes des Bundesstrafgerichtes tut. In fünfzig Jahren geht dieses Gebäude kostenlos an die Eidgenossenschaft über; das ist die Situation.

Das Raumprogramm ist auf ein gesamtes Verwaltungsgericht inklusive Asylrekurskommission angelegt, das hat der Rat so entschieden. Er hat entschieden, dass die Asylrekurskommission hier reinkommt und dass das ganze Gericht dorthin kommt. Ich habe ein gewisses Verständnis, Herr Jutzet, für Sie als Freiburger, aber ich muss Ihnen sagen: Wären Sie nicht Freiburger, hätten Sie diesen Antrag nicht gestellt - wahrscheinlich als St. Galler den gegenteiligen.

Darum sollten Sie jetzt bei dieser Sache bleiben. Ich bitte Sie, das nicht umzustossen. Wenn Sie das machen würden, dann müssten Sie sich die Frage stellen, ob Sie überhaupt ein Bundesverwaltungsgericht machen wollen; denn jeder hat natürlich einen Sektor, den er ausklammern könnte. Ich habe schon gleiche Begehren in Bezug auf Lausanne bekommen, denn ein Teil, eine Rekurskommission, ist ja in Lausanne. Da habe ich gesagt: Am Schluss haben wir eine in Fribourg, eine in Lausanne, eine in St. Gallen - oder in St. Gallen am Schluss wahrscheinlich nur noch die Verwaltung. Das macht also keinen Sinn und kommt enorm teuer.

Sie haben noch von den Angestellten geredet. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen: Sämtliche Richter des Bundesverwaltungsgerichtes werden neu gewählt. Ob alle bisherigen oder ein Teil der bisherigen infrage kommen, wird sich zeigen. Wenn Sie sagen, ein Drittel habe gar kein Interesse, ist das vielleicht gut, weil dann schon ein Drittel neu gewählt werden kann. Wer sagt, er bleibe lieber in der Westschweiz: Wir können doch niemandem verwehren, in der Westschweiz zu bleiben, wenn er das will, wenn er diese Möglichkeit hat.

Ich bitte Sie, jetzt nicht die alten Entscheide umzustossen und den Gedanken des Rechtsschutzes in [PAGE 1639] Verwaltungsgerichtsangelegenheiten hier durch lokale Interessen zu gefährden.