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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-10-06

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-10-06

Wortprotokoll

Die Minderheit Ihrer Kommission möchte den Koordinationsmechanismus - die Koordination zwischen den verschiedenen Kammern, die notwendig ist, damit in Bezug auf die gleichen Rechtsfragen nicht jede Kammer am gleichen Gericht eine andere Rechtsprechung hat - nur zum Zuge kommen lassen, wenn das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich entscheidet. Als Grund führt sie an, dass die Koordination in der Rechtsprechung in den übrigen Fällen vom Bundesgericht wahrgenommen werden könne und wahrgenommen werden müsse. Herr Vischer möchte damit also noch eine Innovationspflege bewirken. Nun muss ich ihm sagen, dass nicht jede Praxisänderung auch eine Innovation bedeutet.

Wenn Sie das so machen, führt das natürlich auch dazu, dass Sie das Weiterziehen der Entscheide wesentlich fördern. Es ist doch sinnvoll, wenn diese verschiedenen Kammern auch dann, wenn es eine Weiterzugsmöglichkeit gibt, in Bezug auf die gleichen Rechtsfragen miteinander sprechen und dann eine Abweichung, eine Praxisänderung, nicht leichtfertig beschliessen.

Wir bitten Sie also, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Dass das Bundesverwaltungsgericht von sich aus in sämtlichen Fällen, in denen mehrere Abteilungen betroffen sind, koordinierend eingreifen soll, ist bei einem einheitlichen Gericht die richtige Lösung. Ich glaube, es ist sachgerecht, und ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.