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Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-10-06

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-10-06

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Die Kommission hat in ihrer Mehrheit schon einen wichtigen Schritt hin zur Öffentlichkeit gemacht. Ursprünglich sah ja der Entwurf fast eine klandestine Rechtspflege vor. Da haben wir schon in der Fassung der Mehrheit eine gewisse Wende herbeigeführt. Eigentlich will die Minderheit diesen Weg jetzt konsequent zu Ende gehen. Das, was sie vorschlägt, ist eigentlich das, was wir zum Beispiel am Obergericht des Kantons Zürich heute haben, dass die Öffentlichkeit eben im Falle von Parteiverhandlungen tatsächlich auch gewährleistet ist. Der Zwang zur mündlichen Urteilsbegründung zwingt die Gerichte tatsächlich, das Referentensystem durchzuziehen und kontradiktorisch zu entscheiden. Das ist ein grosser Unterschied zu einem System, in dem alles auf dem Zirkularweg entschieden wird. Der Zwang zur Öffentlichkeit zwingt zudem die Gerichte, in ihren Begründungen tatsächlich zur Sache konsequent, inhaltlich abgefeilt und juristisch sauber Stellung zu nehmen. Es fördert die Qualität der Gerichte.

Nun wird vom Mehraufwand gesprochen. Es ist ein Mehraufwand, der im Interesse der Sache liegt. Im Übrigen ist es immer noch den Parteien anheim gestellt, auf die öffentliche Urteilsberatung zu verzichten. Das wird zum Beispiel im Falle des Obergerichtes Zürich oft gemacht; dann entfällt dies. Die Parteien haben also immer noch eine gewisse Dispositionsmöglichkeit; deshalb wird sich in der Realität die [PAGE 1648] Mehrbelastung, die es gibt, nicht ausufernd gestalten. In diesem Sinne glaube ich, dass dies ein wichtiger Zusatzantrag ist.

Ich ersuche Sie, ihm zuzustimmen, im Interesse einer transparenten Rechtsprechung, die auch öffentlich nachvollzogen werden kann.

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