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Keller Robert · Nationalrat · 2004-10-06

Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-06

Wortprotokoll

Ich spreche zum Verbandsbeschwerderecht mit einem lachenden Auge, weil nun sicher fast alle im Saal gemerkt haben, dass etwas geändert werden muss - Stichwort: Stadion Zürich -, mit einem weinenden Auge, dass es in unserer unsicheren Zeit überhaupt so weit kommen musste.

Auch der Bundesrat hat in seinen Legislaturzielen endlich erkannt, dass wir nur mit Wirtschaftswachstum unsere grossen Zukunftsprobleme lösen können. Um Wachstum zu erzielen, braucht es Unternehmen, die investieren. Es ist erforderlich, dass sich neue Firmen ansiedeln und/oder ausgebaut werden und dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Es braucht Konsum. Der Standort Schweiz muss die unnötigen Fesseln ablegen, um im harten internationalen Wettbewerb mithalten zu können. Für die Standortqualität braucht es gesunde Staatsfinanzen, eine massvolle Steuerpolitik wie auch eine möglichst tiefe Staatsquote.

Eigentlich müsste unser Land für Investoren interessant sein, denn wir haben - noch - Standortvorteile. Keine Wirtschaftsregion in Europa hat ein so gut ausgebautes Verkehrsnetz: Strassen, Schienen, Luftverkehr. Unser Bildungswesen - von der Grundschule bis zur Hochschule - ist intakt, und die dazugehörenden Forschungszentren sind international anerkannt. Unsere direkte Demokratie gibt uns Rechtssicherheit, Verlässlichkeit wie auch ein hohes Sicherheitsniveau. Lebens- und Wohnqualität und das Angebot punkto Kultur, Freizeit und Sport sind intakt.

Zusammengefasst: Es lohnt sich, unserem Lebensraum Sorge zu tragen und ihn für die Zukunft zu stärken.

Die Hindernisse im Weg: In der Zeit der wirtschaftlichen Blüte unseres Landes, als alles noch machbar schien, wurden der Entwicklung und Zukunftssicherung des Landes Steine in den Weg gelegt. Mit Argumenten wie dem Waldsterben, das dann doch nicht stattfand, wurde eine Gesetzesmaschinerie in Gang gesetzt, die nun kaum zu stoppen ist. Gesetze und Verordnungen wurden geschaffen, die [PAGE 1670] verhindern, komplizieren, verzögern und verteuern. Lange und komplizierte Planungs- und Bewilligungsverfahren mit vielfältigen Rechtsmitteln, langsame und aufwendige Verfahren also, behindern die Entwicklung. Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) werden heute leider bei fast jedem grösseren Bauvorhaben verlangt. Dabei - Sie haben es gehört - geht es um Lärmschutz, Luftreinhalte-Verordnung, Naturschutz, Altlasten usw. Alle kantonalen Ämter sowie das Buwal werden einbezogen. Und wenn dann alles unter Dach und Fach ist, kann das Ganze nochmals angefochten werden.

Die Grundlage dafür ist das viel zu weit gefasste Verbandsbeschwerderecht der Umweltschutzorganisationen. Es irritiert, dass Rechtsverfahren mehr Zeit in Anspruch nehmen als die Bauzeit. Nur ein Beispiel: N4 im Knonauer Amt, 25 Jahre Verfahren, anschliessend zehn Jahre Bauzeit.

Ganz kurz drei Beispiele von Projekten, die stark verzögert wurden: die Westumfahrung von Zürich mit Baukosten von 3 Milliarden Franken und Mehrkosten für die Verzögerung von über 50 Millionen Franken; Erweiterungsbauten für die Forschung usw.; auch Eurogate in Zürich. Ich könnte noch viele Beispiele bringen. Es geht gesamthaft um ein Bauvolumen von über 20 Milliarden Franken.

Die Mehrheit der Bürger unseres Landes hat kein Verständnis dafür, dass kleine Gruppen Bauvorhaben ohne Kostenpflicht verzögern oder verhindern können, insbesondere wenn sie auf die Umwelt keinen Einfluss haben. Leider sind bis heute alle zur Vereinfachung oder Einschränkung gemachten Versuche gescheitert.

Der Ständerat arbeitet nun an einer neuen Gesetzesvorlage, gemäss der eine UVP nur durchgeführt werden muss, wenn Vorschriften zum Schutz der Umwelt verletzt werden. Die UVP muss sich auf das zwingend Notwendige beschränken. In Zukunft sollten wieder Behörden über ein öffentlich konzessioniertes Bauvorhaben entscheiden und nicht Umweltorganisationen und Gerichte, kleine Gruppen selbst ernannter Hüter unserer Umwelt. Eine Gesetzesänderung, die klar in Richtung Deregulierung zeigt, wird den Bundesrat zwingen, die Schwellenwerte, die eine UVP-Pflicht bzw. eine Beschwerdemöglichkeit auslösen, nach oben zu korrigieren. Für ein zonenkonformes Bauvorhaben in einer rechtskräftig festgelegten Bauzone sollte eine Verbandsbeschwerde nicht möglich sein. Wir erwarten vom Bundesrat Schritte, die dazu beitragen, Wachstum zu erzielen und nicht zu verhindern.