Brun Franz · Nationalrat · 2004-10-07
Brun Franz · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, den Minderheitsantrag Germanier abzulehnen. Ich halte diesen Antrag - auch bei gewisser Sympathie - für sehr problematisch. Absatz 1b Buchstabe a würde heissen, dass niemand anderes als jener, der die Grundversorgung in Zukunft gewährleistet, noch zu Enteignungen berechtigt wäre. Das ist unhaltbar.
Hingegen ist es bei Absatz 1b Buchstabe b selbstverständlich, dass vor Enteignungen Verhandlungen stattfinden - das ist doch klar. Das ist ja auch im Interesse desjenigen, der die Dienstleistung erbringen will, weil er schnell ans Ziel kommen will. Im Übrigen: Das Enteignungsrecht kommt erst zum Zug, wenn auf gütlichem Wege keine Lösung gefunden wird. Solche Verfahren sind aufwendige juristische Verfahren. Ein Betreiber lanciert ein solches Verfahren nur dann, wenn es nicht zu einer gütlichen Lösung gekommen ist. Seit relativ langer Zeit musste nur ein einziges Verfahren durchgezogen werden.
Ich möchte noch darauf hinweisen: Es gibt auch ein Anrecht auf Erschliessen einer Strasse, und zwar von Gesetzes wegen. Es wäre also ein Widerspruch, wenn im FMG das Enteignungsrecht nur noch für die Grundversorgung gelten würde. Es geht dabei um die Infrastruktur. Daher müssen wir [PAGE 1708] der Lösung des Bundesrates und der Mehrheit zustimmen und den Minderheitsantrag Germanier ablehnen.