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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-10-07

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-10-07

Wortprotokoll

Das Gesetz wurde 1998 erstmals total revidiert. Das war der erste grosse Schritt, und er hat im Wesentlichen zwei Folgen gehabt.

Einerseits hat sich nämlich die Swisscom seither enorm entwickelt. Es wurde vorher gesagt: Sie hat in diesen Jahren seit der Trennung mehrere Milliarden Franken an den Bund abgeliefert. Das muss im Zusammenhang mit der Trennung - da auch bezüglich der Post die Trennung manchmal beklagt wird - auch wieder gesagt werden. Die Swisscom hat sich selber entwickeln können, sie hat neue Dienstleistungen angeboten. Wir sind aber der Überzeugung, dass dies eben auch deswegen der Fall war, weil sie in den Wettbewerb geschickt wurde, weil sie dies auch unter dem Druck der Konkurrenz, der übrigen Wettbewerbsteilnehmerinnen, gemacht hat.

Andererseits haben auch die anderen Teilnehmerinnen neue Produkte entwickelt, und sie stehen nun vor der Situation, dass sie ihre Angebote nicht direkt bis zum Hausanschluss, zum Einzelanschluss, erbringen können, weil zu Zeiten des Monopols die Swisscom den Zugang zu den Häusern gelegt hat.

Nun macht ein paralleler Aufbau dieses Zugangs keinen Sinn, weder betriebswirtschaftlich für die Konkurrenz noch aus volkswirtschaftlicher Sicht. Deshalb geht es um die Frage: Soll auf der letzten Meile Wettbewerb organisiert werden? Wir sind dieser Auffassung. Auch auf dem letzten Stück soll der Wettbewerb ermöglicht werden, zum Vorteil der Konsumenten, zum Vorteil der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes, zum Vorteil der technologischen Innovation ganz allgemein. Deswegen möchten wir den Zugang öffnen. Gleichzeitig aber möchten wir den Investitionsanreiz für die Swisscom selbst nicht etwa bremsen, sondern wir möchten ihn erhalten; wir möchten also nicht eine Regelung treffen, die indirekt zu einer kalten Enteignung der Swisscom führt.

Im Bundesrat, der eine dynamische und flexible Lösung wollte, haben wir nun, zwischen diesen Zielen suchend, die folgende Lösung vorgeschlagen: Wir haben Ihnen vorgeschlagen, dass alle Zugangsformen erfasst werden, also der volle Zugang, der "full access", aber auch der schnelle Datenstrom, der Bitstream. Und vor allem wollten wir die Technologie offen lassen und das der Comcom überlassen. Je nach Entwicklung der Technologie, der Zeit, des Marktes sollte die Comcom das also von Fall zu Fall entscheiden können. Unserer Auffassung nach ist es eben ein schlankes Gesetz, ein Gesetz, das es ermöglicht hätte, später auf die Entwicklung Rücksicht zu nehmen, ein Gesetz, das sich nur mit den Grundsätzen, mit dem Rahmen befasst.

Nun war Ihre Kommission als Vertreterin der Legislative damit nicht einverstanden; sie wollte eigentlich selber bis ins Detail gehen und klar schon jetzt auch die ganze Frage für die Zukunft regeln. Das führt natürlich dazu, dass jetzt ein so unglaublich breites Angebot von Minderheitsanträgen vorliegt.

Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt Ihnen vor, einzelne Entbündelungsformen zu erfassen und eine technologieunabhängige Regelung zu treffen. Das ist das - wie ich Ihnen vorhin gesagt habe -, womit der Bundesrat nicht einverstanden sein kann.

Der Kompromissantrag Amstutz/Noser/Jermann will eine ausgewählte Anzahl Zugangsformen in die Pflicht nehmen. Er will den Datenstrom, also Bitstream, zeitlich terminiert haben, und der Bitstream soll dann später in den vollständig entbündelten Zugang übergehen. Wichtig aber ist, dass dieser Kompromissantrag nur das Kupferkabel im Auge hat, also nur bestehende Leitungen. Spätere Glasfaserleitungen sollen nicht erfasst werden, dies natürlich, um die Innovationsfähigkeit der Swisscom selbst nicht indirekt zu bremsen.

Die Minderheit II (Marti Werner) will nur den vollständig entbündelten Zugang, "full access", und das nur über Kupferkabel. Die Folge könnte sein - ich lasse jetzt offen, ob dies auch der Hintergedanke sei -, dass sich die Entbündelung nicht durchsetzt, und zwar deshalb nicht, weil das dann für die Konkurrenz zu teuer sein wird.

Die Minderheit I (Levrat) will keine Entbündelung, sondern nur die klassische Interkonnektion, wie das heute beim Telefondienst der Fall ist. Die Leitung muss also zur Verfügung gestellt werden.

Nochmals: Wir sind der Meinung, die bundesrätliche Lösung sei die flexible Lösung, wo die Comcom - die wählen wir, in sie haben wir Vertrauen - später entscheiden könnte. Wenn Sie jetzt alles im Detail regeln wollen, dann müsste sich das einpendeln zwischen dem Minderheitsantrag II (Marti Werner) und dem Antrag Amstutz/Noser/Jermann.