Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2004-10-07
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Bei Artikel 11 respektive 3 geht es um das Kernstück der Vorlage und konkret um die Frage: Wie weit soll die letzte Meile geöffnet werden? Dabei gehen wir von folgenden Parametern aus:
Einerseits muss der Wettbewerb gefördert werden. Nur ein echter Wettbewerb bringt zum Beispiel für den Konsumenten tiefere Preise oder auch bessere Produkte. Die ganze Übung muss also einerseits im Interesse des Konsumenten stehen.
Wenn wir aber zu viel Wettbewerb haben, kann das andererseits einem zweiten Parameter im Wege stehen, wonach die Versorgung im ganzen Land flächendeckend sein soll. [PAGE 1698] Verlangen wir nämlich von der Swisscom, dass sie auch bei neuen, künftigen Technologien ihre Infrastrukturen so genannten Trittbrettfahrern zur Verfügung stellen respektive vermieten muss, dann wird sie kaum mehr in neue Technologien investieren. Dann wirkt sich zu viel Wettbewerb investitionshemmend und für den Konsumenten schädlich aus.
Wir bewegen uns also hier irgendwo dazwischen. Wir müssen den schweizerischen Telekommunikationssektor in eine geordnete Wettbewerbswirtschaft führen und müssen dafür sorgen, dass eine reine Rosinenpickerei nicht möglich ist. Aber gewisse Voraussetzungen sind zwingend, damit Wettbewerb entsteht. Wenn Sie zum Beispiel nur den "full access" gewähren, d. h. nur die Entbündelung des Kupferkabels, dann ist das mit hohen Kosten verbunden: Man muss das Kupferkabel aufsplitten, trennen, neu ordnen, und das ist teuer. In Deutschland zum Beispiel wurde am Anfang nur diese Öffnung beschlossen. Die Folge davon war, dass nur in grossen Städten investiert wurde, und nur dort entstand auch Konkurrenz.
Wenn Sie echten Wettbewerb wollen, müssen Sie beschränkt auch den "bitstream access" zulassen. Das ist billiger, und da ist dann eine gewisse Garantie gegeben, dass investiert wird, dass auch auf dem Lande und von neuen Konkurrenten investiert wird, und das wollen wir ja. Auch der Zugang zu den Kabelkanälen macht Sinn. Wenn Sie diesen nicht gewähren, würde das viel zu teuer. Auch die Mietleitungen sollten wir öffnen.
Wenn wir jetzt all diese Anträge zu Artikel 11 betrachten, sehen wir Folgendes - ich lasse einmal die Variante Bundesrat aus dem Spiel, weil der Bundesrat von einem anderen Ansatz ausgeht als die Kommission -:
Die Minderheit I (Levrat) will im Grunde gar keinen Wettbewerb. Wenn wir das wollen, müssen wir gar nicht über diese Vorlage diskutieren - dann hätten wir Nichteintreten beschliessen müssen.
Der Antrag der Minderheit II (Marti Werner) geht weiter, er bringt eine Öffnung, aber nur die Entbündelung beim Kupfer, und das ist zu wenig.
Ganz extrem auf der anderen Seite positioniert ist die Mehrheit: Die Mehrheit will alles öffnen, alles zulassen. Das geht eindeutig zu weit, denn kein Land auf dieser Welt geht so weit. Das würde eine Trittbrettfahrerei ermöglichen und hätte auch zur Folge, dass die Swisscom, wie ich gesagt habe, kaum mehr in neue Technologien investieren würde. Wir hätten dann zwar den grössten Wettbewerb, den man sich denken kann, aber auch ein zunehmend veraltetes Netz, in das niemand mehr investieren würde.
All diese Varianten - auch die Variante laut Eventualantrag Wäfler - sind nach Meinung der Mehrheit der CVP-Fraktion abzulehnen.
Eindeutig am besten sind die gleich lautenden Anträge Jermann, Noser und Amstutz! Sie schlagen nichts anderes vor als das, was wir in der EU bereits haben: Zugang bei Kupferkabel, Kabelkanalisationen, Mietleitungen und einen Zugang zum Bitstream gewissermassen auf Zeit und unter der Voraussetzung, dass investiert wird. Mit dieser Beschränkung zwingen wir die Konkurrenten der Swisscom zu Investitionen. Damit ist reine Trittbrettfahrerei nicht möglich. Damit sind auch Anreize gegeben, in neue Technologien zu investieren. Hierin liegt der Kompromiss. Es ist doch legitim, Herr Marti, dass man im Verlaufe der Session versucht, in der Wandelhalle einen Kompromiss zu schmieden, wenn man sieht, dass die Kommission nicht optimal gearbeitet hat. Das ist nichts anderes als legitim.
Ich bitte Sie also im Namen der grossmehrheitlichen CVP-Fraktion, diesem Kompromiss zuzustimmen und alle anderen Anträge abzulehnen.
Auch bei Artikel 3 - dieser hängt von Artikel 11 ab; das ist eine logische Konsequenz daraus, dort finden sich die Begriffsdefinitionen - empfiehlt Ihnen die CVP-Fraktion Zustimmung zu den Anträgen Jermann, Noser und Amstutz.