Pedrina Fabio · Nationalrat · 2004-10-07
Pedrina Fabio · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 14, der von der Grundversorgungskonzessionierung handelt. Im Gegensatz zur Mehrheit zieht die Minderheit der scheinbaren Flexibilität einen verstärkten Rückhalt für die Breite und die Qualität des Angebotes auch in Rand- und Bergregionen vor. Der Grundtenor meiner Intervention lautet, dass man eine Grundversorgungskonzession besser zusammenhält, statt sie zu splitten; dies primär aus regionalpolitischen Gründen.
In der Botschaft wird eigentlich keine spezifische Begründung für den Regimewechsel geliefert. Zur vorgeschlagenen Möglichkeit, die Grundversorgungskonzession auf mehrere Anbieter aufzuteilen, steht nur, dass es sich um eine materielle Neuerung handle, auf deren Basis in Zukunft eine Aufteilung zwischen verschiedenen Konzessionären im gleichen Versorgungsgebiet eingeführt werden könne - Punkt und Schluss! In der Kommission hat dann die Verwaltung darauf hingewiesen, dass es nicht nur um die Möglichkeit der regionalen Aufteilung geht, sondern auch um eine vertikale Aufteilung, das heisst um eine Aufteilung nach verschiedenen Dienstleistungspaketen. Für mich stehen primär die Möglichkeit und somit die Gefahr einer regionalen Aufsplittung der Konzession im Vordergrund. Genau wegen deren regionalpolitischer Bedeutung und der Implikationen einer Aufsplittung bin ich entschieden dagegen.
In der scheinbaren Flexibilität beim vertikalen wie auch beim horizontalen Splitting sehe ich keinen grossen Vorteil, dafür aber einen schwerwiegenden Nachteil. De facto schwächt nämlich eine solche Aufsplittung einen starken Anbieter, der landesweit die Grundversorgung sichern muss, weil sie ihn wesentlich einengt oder eine Mischrechnung sogar verunmöglicht. Diese ist aber eine wesentliche Bedingung für die Beibehaltung eines angemessenen, qualitativ hoch stehenden Angebotes in allen Landesteilen. Es besteht so die bekannte Gefahr der Rosinenpickerei beim lukrativen Geschäft in den Zentren. Die Möglichkeit der Mischrechnung im Paket Grundversorgung erlaubt und stimuliert sogar eine gewisse Entwicklung und Dynamik in der Anpassung des Standardangebotes der Konzessionärin nach oben. Es geht nicht, wie die Verwaltung in der Kommission behauptet hat, dass die Grundversorgungskonzessionärin die Dienste, an denen sie nicht interessiert ist, nicht optimal anbietet, obwohl vielleicht jemand anderes mehr Interesse daran hätte. Wir müssen dort politisch die Standards setzen, aber auch die finanziellen Voraussetzungen belassen bzw. erweitern, damit die Konzessionärin die Aufträge erfüllen kann. Leider ist diese letzte Bedingung durch den Entscheid zu Artikel 11 nicht mehr erfüllt.
Zusammenfassend: Das Zusammenhalten der Konzession sichert de facto viel mehr Spielraum. Dadurch werden insbesondere die Randregionen nicht schlechter gestellt und könnten in Zukunft durch rechtzeitige und zeitgemässe Anhebung der Minimalstandards im Angebot auch besser bedient werden.
Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Minderheitsantrag zu.