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Speck Christian · Nationalrat · 2004-10-07

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-07

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst meine Interessenbindungen bekannt geben: Ich bin Verwaltungsratspräsident der AEW Energie AG und Vizepräsident der Axpo Holding AG. Hintergrund meines Vorstosses ist das Ziel einer effizienteren Nutzung der Wasserkraft für die Stromproduktion. Mit meiner Motion ersuche ich den Bundesrat, mit einer Revision des Gewässerschutzgesetzes die Restwassermengen deutlich tiefer anzusetzen.

Der Grund für meinen Vorstoss liegt darin, dass die Restwassermengen so, wie sie heute im Gesetz festgelegt sind, zu einer erheblichen Minderproduktion von Wasserkraftstrom führen. Wie gross der Verlust an Wasserkraftstrom durch die Erhöhung der Restwassermengen sein wird, ist nicht geklärt. Eine Studie der Elektrowatt schätzte vor der Abstimmung über die Revision des Gewässerschutzgesetzes im Jahre 1992 die jährliche Minderproduktion auf 5000 Gigawattstunden. Der Bundesrat ging damals von einer ähnlichen Grössenordnung aus, nämlich von 4000 Gigawattstunden. In der Antwort auf meinen Vorstoss ist nun plötzlich die Rede davon, dass bis im Jahr 2070 die Auswirkungen der Restwasserbestimmungen auf die Stromproduktion kaum 2000 Gigawattstunden pro Jahr übersteigen dürften.

Trotz diesen verschiedenen Zahlen - 5000, 4000 oder 2000 Gigawattstunden - bleibt ein sehr grosser Verlust. Zum Vergleich: In der Vorlage zum neuen Stromversorgungsgesetz nimmt man massive Kosten in Kauf - man spricht von mehreren Hundert Millionen Franken pro Jahr -, um die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien um jährlich 5400 Gigawattstunden zu steigern. Hier verzichtet man freiwillig auf mindestens 2000 Gigawattstunden von erneuerbarem Wasserkraftstrom - ein Widerspruch! Bevor man neue unwirtschaftliche, subventionsabhängige Produktionsanlagen - womöglich auch im Ausland - erstellt, sollte man die bestehenden Wasserkraftanlagen optimal für die Stromproduktion einsetzen.

Meine Motion fordert tiefere Restwassermengen. Ein Verlust an Wasserkraftstrom ist aus drei Hauptgründen nicht wünschenswert:

Einerseits werden mit hohen Restwassermengen die Produktionskosten der Wasserkraftwerke erhöht. Dies vermindert die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wasserkraft, was sich im sich öffnenden Strommarkt fatal auswirken kann.

Andererseits verteuern die hohen Restwassermengen ganz einfach den Strom, was insbesondere unsere Industrie, unsere KMU-Betriebe belastet. Mit der Annahme meiner Motion können Sie hier Gegensteuer geben. Anstatt die heimische Wasserkraft mit hohen Restwassermengen zusätzlich zu belasten, sollten wir der Wasserkraft optimale Rahmenbedingungen bieten. Ich denke hier an die zahlreichen Arbeitsplätze in den Randregionen, die von Wasserkraftwerken abhängig sind, oder an die Kantone, die mit den hohen Restwassermengen erhebliche Einbussen an Wasserzinseinnahmen zu beklagen hätten. Nicht zuletzt würde auch die Schweizer Wirtschaft davon profitieren, dies durch stabile, tiefe Strompreise.

Ein weiterer Grund für die Annahme meiner Motion besteht in der Versorgungssicherheit. Angenommen, wir behalten die hohen Restwassermengen bei und verzichten so freiwillig auf wertvollen Wasserkraftstrom, wo würden wir dann den fehlenden Strom hernehmen? Es ist absehbar, dass wir bei unseren Umweltauflagen und bei der vorhandenen Einsprachekultur - ich erinnere an die gestrige Debatte, kann diesbezüglich auch aus eigener Erfahrung berichten - den fehlenden Strom schlussendlich zu einem grossen Teil aus dem Ausland beziehen. Das dient unserer Versorgungssicherheit ganz sicher nicht.

Letztlich sind die hohen Restwassermengen auch aus ökologischer Sicht zu überdenken. Man muss sich fragen, ob die sehr lokale Gewässerökologie auch in Zukunft stärker gewichtet werden soll als der globale Umweltschutz. Denn jede durch die Restwassermengen wegfallende Kilowattstunde Wasserkraftstrom könnte durch umweltbelastende Energiequellen kompensiert werden, was wiederum einen zusätzlichen CO2-Ausstoss verursachen würde.

Es bleibt anzumerken, dass ich mit meiner Motion tiefere Restwassermengen fordere - ich fordere nicht keine Restwassermengen. Das bedeutet, dass aus ökologischer Sicht im schlechtesten Fall die bestehende Restwassermengen-Situation bleibt. Es sind also keine Rückschritte gegenüber der heutigen Situation zu befürchten. Ich fordere einzig, dass die bestehenden Verhältnisse nicht einseitig zulasten der Ökologie verändert werden.

Ich habe kein Verständnis für das Argument, dass die Restwassermengen bisher nicht zu einer Stromminderproduktion geführt haben, wie es der Bundesrat ausführt, und die Wasserkraftproduktion auch in Zukunft mehr oder weniger stabil bleiben wird. Erneuerungen werden zwar steigende Produktionen oder Kompensationen zur Folge haben, aber das Argument zielt am Problem vorbei. Man vergisst, dass dies nur durch die Optimierung der bestehenden Anlagen möglich ist, was wiederum heisst, dass tiefere Restwassermengen sogar einen Ausbau der Wasserkraft zur Folge haben. Damit wäre allen gedient: der Ökologie, der Wirtschaft, der Versorgungssicherheit.

Es liegt zurzeit die von der UREK des Ständerates erarbeitete Kommissionsinitiative 04.435 vor, die ebenfalls die Revision des Gewässerschutzgesetzes anstrebt und in die gleiche Richtung zielt. Der Initiativtext ist jedoch sehr offen formuliert, sodass man nicht genau weiss, in welche Richtung es mit der Initiative geht. Wir werden sie in unserer UREK demnächst behandeln. Problematisch an der Initiative der ständerätlichen Kommission ist insbesondere die in der Initiative vorgesehene Massnahme zur Reduktion von Schwall und Sunk. Von den Fachleuten wird dagegen eingewendet, dass eine Reduktion von Schwall und Sunk nur mit aufwendigen baulichen Massnahmen oder über den Eingriff in den Betrieb eines Kraftwerkes möglich ist. Das würde, neben den Kosten, zu einer massiven Verminderung der verfügbaren Leistungen der Wasserkraft führen.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen die Annahme meiner Motion. Sie stärkt die Schweizer Wasserkraft, ist ökologisch vertretbar und trägt zu einer weiterhin hohen Versorgungssicherheit bei.