Donzé Walter · Nationalrat · 2004-10-07
Donzé Walter · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Mit meiner Motion, die vom Bundesrat in der Form des Postulates gutgeheissen wird, habe ich folgende Absicht: Im Jagdgesetz sollen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein ausreichend grosses Netz nicht bejagter Ruhegebiete zu schaffen; und es soll ein angemessener Schutz für Wasser- und Zugvogelgebiete von nationaler und internationaler Bedeutung geschaffen werden.
Auch ich betone, wie mein Kollege Aeschbacher: Das ist kein Vorstoss gegen die Jäger. Sowenig wie Geschwindigkeitsbeschränkungen ein Misstrauensvotum gegen Autofahrer sind, so wenig ist mein Vorstoss ein Misstrauensvotum gegen die Jäger; denn Jäger sind ja auch Heger. Jagd Schweiz will sich ja unter anderem auch für den Schutz von Biotopen und Natur einsetzen.
Ich weiss, die Jagd wird von gewissen Kreisen verteufelt. Ich stehe nicht auf dieser Seite. Unsere kleingliedrige Schweiz erfordert aber Verständnis bezüglich des Umgangs mit Natur und Bevölkerung. Und ich will der Verarmung unserer Umwelt entgegenwirken.
Im Weiteren muss ich sagen: Dieser Vorstoss ist nötig. Ich weiss nicht, ob Sie wissen, dass der OECD-Umweltbericht sagt: Die Schweiz schützt ihre Tierarten ungenügend.
Mit meinem Postulat sollen angemessene - also, mit anderen Worten: vernünftige - Massnahmen vor allem im Talgebiet möglich werden. Ich meine, im Berggebiet sind die Ruhegebiete ziemlich ausreichend. Im Berggebiet soll vor allem den Störungen durch den Tourismus und den Sport vorgebeugt werden. Im Talgebiet aber braucht das Schalenwild vernetzte Ruhegebiete, damit es sich an den Menschen und an die wachsenden Siedlungen und Verkehrsnetze gewöhnen kann. Vor allem durchziehende Wasservögel brauchen diesen angemessenen Schutz vor uns.
Mir scheint, mein Vorstoss hat bei Jagd Schweiz ungerechtfertigterweise Unruhe ausgelöst. Glaubwürdige Jägerinnen und Jäger haben hier nichts zu befürchten und können meine Ziele durchaus teilen.
Der Bundesrat anerkennt das Anliegen und ist bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Regulationen von Wildbeständen sind auch in Schutzgebieten möglich. Lassen Sie diese Änderungen im mittlerweile siebzehnjährigen Gesetz zu!
Noch ein Wort zu den Kantonen: Die Ausscheidung dieser Gebiete ist nur mit den Kantonen zusammen möglich. Jagdbanngebiete sind keine Naturschutzparks. Nutzung ist möglich und sogar erwünscht. Ein partieller Schutz ist ebenfalls möglich; die Kantone sollen davon Gebrauch machen können.
Das heisst, sagen Sie Ja zu meinem Vorstoss als Postulat.