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Studer Heiner · Nationalrat · 2004-10-07

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2004-10-07

Wortprotokoll

Sie haben heute Nachmittag die Möglichkeit, etwas Nachhaltiges zu beschliessen, oder Sie können darauf verzichten, uns die Möglichkeit zu geben, die Gerechtigkeit in unserem Lande zu verbessern. Ich habe nämlich ein wunderbares Zitat für Sie, weshalb ich eine Notiz vor mir habe. Es ist das Zitat eines Mannes, der während Jahren in unserem Rat höchst geschätzt war und auch jetzt noch grosses Vertrauen geniesst. Der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger schrieb in einem Brief im Zusammenhang mit dieser parlamentarischen Initiative am 11. August des vergangenen Jahres - er hat den Brief unterschrieben, und er weiss, was er unterschrieben hat -: "Schliesslich handelt es sich um eine Steuer, deren Vorteile in der Rechtslehre unbestritten sind (Wahrung des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit, Umverteilungswirkung, keine bedeutenden negativen Auswirkungen auf die standortpolitische Attraktivität)." Also: Ja, das ist völlig klar, wenn sogar einer der profiliertesten bürgerlichen Finanzpolitiker der letzten Jahre das fand.

Ich habe diese parlamentarische Initiative im Mai 2003 eingereicht, nachdem der Bundesrat am 30. April des gleichen Jahres beschlossen hatte, im Rahmen der Sanierung des Bundeshaushaltes auf den Vorschlag zu verzichten, eine solche Steuer zu erheben. Wir brauchen eine Sanierung unseres Haushaltes; wir von der EVP, die die Initianten dieser parlamentarischen Initiative sind, machen dabei mit, dass ausgabenseitig Wesentliches geschieht. Wir sind aber davon überzeugt, dass für ein gutes Gesamtresultat auch auf der Einnahmenseite gehandelt werden muss.

Bis jetzt ist die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Kompetenz der Kantone. Mehrere Kantone haben sie verändert, vor allem auch gesenkt, wegen der direkten Konkurrenz zu den anderen Nachbarkantonen und aus anderen verständlichen Gründen. Wenn man also diese schon von Kaspar Villiger als gerecht bezeichnete Steuer erheben wollte, dann müsste sie bundesweit erhoben werden, damit die Konkurrenz in dieser Frage nicht mehr besteht. Es ist auch möglich, dass wir dann eine gesetzgeberische Lösung finden, bei der die Kantone nicht zu kurz kommen müssen.

Die parlamentarische Initiative ist bewusst so formuliert, dass es heisst, die rechtlichen Grundlagen sollen geschaffen werden, also die Verfassungs- und dann auch die Gesetzesanpassung. Wenn Sie im Grundsatz Ja sagen - darum geht es heute Nachmittag -, ist es selbstverständlich, dass dann auf der Ebene der Gesetzgebung zu klären ist, in welcher Höhe und nach welchen Kriterien dies geschehen soll. Für uns ist es selbstverständlich, dass bei den direkten Erben eine hohe Freigrenze sein muss, wenn eine Erbschafts- und Schenkungssteuer eingeführt wird, denn die direkten Erben sollen eben besser wegkommen. Aber wir wollen doch nicht, dass andere hier erwerbsloses Einkommen bekommen, für das sie nichts getan, nichts geleistet haben. Wir wollen doch nicht einfach an diejenigen Leute verteilen, die nur entfernt mit den Verstorbenen zu tun hatten. Wir sind überzeugt: Wenn Sie eine Lösung finden, die eben diese Kriterien bundesweit erfüllt - Interessen der Kantone mit einbeziehen, eine hohe Freigrenze bei den direkten Nachkommen -, dann werden wir auch ein Ergebnis in Milliardenhöhe haben, und das noch immer auf möglichst gerechte Weise.

Ich bitte Sie also, wenn Sie schon nicht mir und den anderen, die mitunterzeichnet haben, finanzpolitisch vertrauen, [PAGE 1727] dann vertrauen Sie doch zumindest unserem geschätzten Kaspar Villiger.