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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2004-09-21

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-21

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, Sie haben heute Morgen nicht ohne Stolz darauf hingewiesen, dass die Krankenkassenprämien in diesem Jahr weniger stark gestiegen sind als im vergangenen Jahr. Fairerweise muss man doch darauf hinweisen, dass zu diesem abgeschwächten Wachstum der Prämien in erster Linie die Versicherten beigetragen haben. Sie haben nämlich im vergangenen Jahr aufgrund höherer Franchisen mehrere Hundert Millionen Franken zusätzlich aus der eigenen Tasche bezahlt. Nun sind wir mit der Änderung von Artikel 64 erneut daran, die Prämiensteigerung abzudämpfen, und wir tun dies erneut und einseitig auf dem Buckel der Versicherten. Ich kann nicht nachvollziehen, wie Sie, Herr Bundesrat, eine solche Massnahme als sozial bezeichnen können.

Wenn ich nun aber beantrage, die Revision betreffend Kostenbeteiligung an die Kommission zurückzuweisen, dann nicht, weil ich grundsätzlich gegen eine allfällige Erhöhung der Kostenbeteiligung bin, sondern weil ich diese Massnahme nicht isoliert ergreifen möchte. Meines Erachtens macht die Erhöhung des Selbstbehaltes nämlich nur Sinn, wenn sie kombiniert wird mit einem Anreiz für die Versicherten, ihre medizinische Behandlung mit ihrem Haus- oder Vertrauensarzt zu koordinieren. Sonst führt die Erhöhung des Selbstbehaltes zu einer reinen Kostenverschiebung auf die Kranken statt zu einer Kostenregulation.

Die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit komplexen Behandlungsbedürfnissen erfolgt heute oft unkoordiniert. Das ist nicht nur unglaublich teuer, sondern es ist auch schlecht für die Patientinnen und Patienten, die von Arzt zu Arzt geschickt werden. Es ist auch unbefriedigend für die Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht nur für ihr Spezialgebiet zuständig fühlen, sondern denen die Gesamtbehandlung eines Patienten wichtig ist.

Es gehört deshalb zu unseren Aufgaben, dafür zu sorgen, dass hier eine Koordination stattfindet, und zwar über die ganze Behandlungskette hinweg, also auch im stationären Bereich. Eine Steuerung über den Selbstbehalt ist dazu meines Erachtens durchaus geeignet, allerdings nur dann, wenn die Versicherten sich auch entsprechend verhalten können. Selbstverantwortung soll und kann hier gelten. Der Ständerat hat übrigens bereits im letzten Anlauf zu einer KVG-Revision den so genannten differenzierten Selbstbehalt eingeführt, und ich bin froh, hier auf die Vorarbeiten meiner Vorgängerin, alt Ständerätin Christine Beerli, zurückgreifen zu können. Der Ständerat hatte sich schon damals überzeugen lassen, dass es Sinn macht, den Selbstbehalt zu erhöhen, gleichzeitig aber für jene Versicherten darauf zu [PAGE 468] verzichten, die sich im Rahmen eines Netzwerks behandeln lassen. Die freie Arztwahl bleibt auch in diesem Fall erhalten, da die Patienten nach wie vor auch Leistungen ausserhalb des Netzwerks beziehen können, dann aber einen höheren Selbstbehalt dafür bezahlen.

Sich in einem Netzwerk behandeln zu lassen ist übrigens für die Versicherten alles andere als eine Schikane, im Gegenteil: Die Vorteile eines Ärztenetzes und die Vorteile von Managed Care sind erwiesen und evident. Ich spreche hier gar nicht in erster Linie von den Kosten. Der Hauptvorteil von Managed Care liegt darin, dass Fachleute sich um die gesamte Behandlung kümmern, dass man nicht von Arzt zu Arzt geschickt wird, ohne dass jemand die gesamte Behandlungskette begleitet. Schliesslich funktioniert in einem Ärztenetzwerk auch die gegenseitige Kontrolle viel besser als in der Einzelpraxis, und auch davon profitiert die Patientin.

Die Lösung, wie sie der Bundesrat in Absatz 6 Buchstabe b vorschlägt, befriedigt mich nicht. Entweder ist der Bundesrat bereit, für jene Versicherten, die sich im Rahmen von alternativen Versicherungsmodellen behandeln lassen, den Selbstbehalt zu senken bzw. nicht zu erhöhen - dann kann man das aber auch gleich ins Gesetz schreiben -, oder dann bezahlen alle einen höheren Selbstbehalt, und der Anreiz, besonders für Personen mit multiplen und chronischen Krankheiten, sich im Rahmen eines Netzwerks behandeln zu lassen, entfällt. Selbstverständlich kann dieser differenzierte Selbstbehalt nur dort angewendet werden, wo für die Versicherten dann auch tatsächlich Angebote für Managed Care vorhanden sind, das ist klar.

Da wir uns im zweiten Reformpaket mit der Förderung von Ärztenetzwerken und alternativen Versicherungsmodellen auseinander setzen, möchte ich Ihnen beantragen, die Frage des Selbstbehaltes ebenfalls im Rahmen von Managed Care, im Sinne einer weiteren Fördermassnahme für Managed Care, zu behandeln. Mein heutiger Antrag ist also keine generelle Ablehnung einer Erhöhung des Selbstbehaltes, da können Sie mich beim Wort nehmen. Meine Absicht ist es aber, die Erhöhung des Selbstbehaltes damit zu verknüpfen, dass wir endlich einen Schritt weiter kommen in Richtung einer sinnvollen Koordination in der medizinischen Behandlung, statt dass wir reine Kostenverlagerung betreiben.