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Bieri Peter · Ständerat · 2004-09-21

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-21

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist bereit, mein Postulat anzunehmen. In diesem Sinne könnte ich sagen, die Sache sei in Ordnung. Ich erlaube mir trotzdem, einige Bemerkungen dazu zu machen.

Zuerst eine Vorbemerkung: Die Motivation, im Bereiche der Kulturförderung einen Vorstoss zu lancieren, kam nicht aufgrund der Ereignisse dieses Sommers, sondern ich habe das Postulat schon vorher eingereicht, basierend auf den Erfahrungen, die ich in meiner doch schon bald neunjährigen Tätigkeit in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur gemacht habe. Wir haben in all diesen Jahren verschiedene Gesetze bearbeitet, die vom Bundesrat vorgelegt wurden. Wir haben diese Gesetze zum Teil mit einiger Kritik und zum Teil mit einigen Rissen - ich möchte an das Wort "Filmriss" erinnern - verabschiedet. Wir haben Vorlagen aus anderen Kulturbereichen doch sehr beförderlich behandelt, grosso modo so, wie sie vom Bundesrat gekommen sind; ich denke an das Kulturgütertransfergesetz oder an verschiedene Kreditvorlagen. Gerade aber bei Kreditvorlagen haben wir immer wieder den Finger hochgehalten und gewisse Dinge kritisiert, insbesondere Fragen der Transparenz oder des Anteils von Administrativkosten im Bereich der Kulturförderung.

Das Parlament erwartet gestützt auf den neuen Kulturartikel in der Bundesverfassung ein Kulturförderungsgesetz; der Bundesrat hat im Rahmen der Legislaturplanung angekündigt, dass die Sache auf der Schiene ist. Die Sache wird erschwert durch die knappen Bundesfinanzen und sicher durch das Dickicht, das im Bereich der Kulturförderung besteht. Es darf auch nicht vergessen werden, dass Kulturförderung nicht nur eine Sache des Bundes, sondern vor allem oder sogar schwergewichtig eine Sache der Kantone und Kommunen ist. Umso wichtiger erscheint es mir deshalb, dass das Kulturförderungsgesetz eine gewisse Ordnung herbeiführt. Man kann ohne die Gemeinden und Kantone keine Kulturförderung betreiben. Bevor der Bund dieses Gesetz ausformuliert, wird er sich sicher mit den Kantonen einig werden müssen, auf welcher Basis die Kulturförderung künftig betrieben werden soll.

Das neue Gesetz ist aber auch für die Kulturförderung des Bundes von zentraler Bedeutung. Es gibt verschiedene Vorlagen, die einer Lösung harren und die dann neu auf diesem Kulturförderungsgesetz basieren sollten. Ich erinnere an die Diskussionen, die man zurzeit im Bereich der Filmförderung führt; ich erinnere an die Thematik der Einbettung des Landesmuseums innerhalb des nationalen Kulturbereiches, aber auch an die Diskussion, die wir im Rahmen der Pro-Helvetia-Kredite geführt haben. Dort haben wir festgestellt, dass es zwischen dem Bundesamt für Kultur und der Pro Helvetia Doppelspurigkeiten gibt und selbst die Pro Helvetia eine neue gesetzliche Grundlage möchte, damit insbesondere das Verhältnis von Förderung und Administration besser geregelt werden kann.

Wir haben das in unserer Kommission immer wieder erlebt. Man darf bei dieser Diskussion natürlich nicht von der Idee ausgehen, es müsse alles straff hierarchisch durchstrukturiert werden. Kultur ist etwas, das vielseitig ist. Kultur ist etwas, das lebt, das sich permanent weiterentwickelt. Deshalb [PAGE 472] wird es nicht zu umgehen sein, dass zwei Organisationen gelegentlich Ähnliches tun. Hier hat der Bund eine Regelungsaufgabe, damit die knappen eingesetzten Mittel eine möglichst hohe Effizienz erzielen. Es wird auch die Frage zu diskutieren sein, welche Departemente Kulturförderung betreiben sollen oder wollen, welche Ziele dabei zu erreichen sind und welche Absprachen nötig sind, damit sich hier keine Doppelspurigkeiten ergeben.

Ich weiss, dass Herr Bundesrat Couchepin und auch das Amt dabei auf gutem Weg sind. Herr Bundesrat, ich glaube, Sie spüren, dass seitens des Parlamentes und der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die sich speziell dieser Aufgabe verpflichtet fühlen, ein Wille vorhanden ist, zu besseren, zu moderneren Strukturen zu kommen. Ich glaube auch, dass die Kultur semper reformanda ist, wie man gelegentlich sagt. Dies entspricht einem ureigenen Interesse der Kultur. Sie will lebendig sein, sie will sich weiterentwickeln können. Deshalb braucht es eingangs dieses neuen Jahrhunderts sicher auch - basierend auf dem neuen Verfassungsartikel - einen Schub in Richtung einer modernen Organisation des schweizerischen Kulturlebens.

In diesem Sinne danke ich dem Bundesrat, dass er die Absichten dieses Postulates mitträgt.