Lauri Hans · Ständerat · 2004-09-28
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-28
Wortprotokoll
Meines Erachtens hat der Kommissionspräsident die Debatte und die Argumente in der Kommission sehr umfassend dargestellt, sodass ich mich jetzt darauf beschränken kann, noch aus meiner Optik zwei, drei Schwergewichte zu legen, ohne hier über das Geschäft weiter auszuholen.
Rufen wir uns zuerst noch einmal in Erinnerung, was der Entscheid des Nationalrates finanzpolitisch bedeutet. Er bedeutet: minus 1 Milliarde Franken verfügbare Einnahmen im Bundeshaushalt und minus 580 Millionen Franken verfügbare Mittel in den Kantonshaushalten. Das in einer Zeit, in der wir um den Ausgleich ringen, in der wir aufgrund der Schuldenbremse gezwungen sind, solche Veränderungen auf der Ausgabenseite aufzufangen. Sie wissen: Das Entlastungsprogramm 2003 ist erst in der Umsetzung, und das Entlastungsprogramm 2004 steht uns im nächsten Frühling bevor. Wir müssen mit sehr viel Widerstand rechnen. Es gibt gegen die eine oder andere Position, von der wir wissen, dass sie jetzt darin ist, wahrscheinlich auch sachliche Gründe, sie nicht übernehmen zu wollen, wenn wir nicht unter dem Druck dieser Schuldenbremse stünden.
Ich muss feststellen, dass nicht nur Leute und Kantone, die sonst vom Staat immer mehr Konsumausgaben verlangen, gegen gewisse Positionen im Entlastungsprogramm 2004 sind; es gibt auch Leute, die Probleme mit diesem Entlastungsprogramm haben, denen die Erhaltung und der geschickte Ausbau der Infrastrukturen am Herzen liegen.
In dieser Situation kommen wir und sagen: minus 1 Milliarde beim Bund und - aufgerundet - minus 600 Millionen Franken bei den Kantonen. Das ist das eine. Aber gerade aus meiner Optik geht die Argumentation weiter: Es ist für mich wichtig, dass die Unternehmenssteuerreform II kommt. Sie bedeutet für die Kantone noch einmal kurzfristig einen Einnahmenausfall von 600 bis 700 Millionen Franken. Wir stehen in einer Aufgabenüberprüfung beim Bund - ob sie nun genau nach unserem Willen oder anders gemacht wird, ist eine zweite Frage, aber sie läuft. Wenn wir immer neue Schäden anrichten, wird in der Verwaltung irgendeinmal die Frustration überhand nehmen, und man wird uns nicht mehr helfen, diese Aufgabenüberprüfung seriös durchzuziehen. Schliesslich: Wenn wir jetzt derartige Löcher in die Kassen reissen würden, was mit neuen Sparanstrengungen quittiert werden müsste, würden wir wahrscheinlich auch ein konjunkturpolitisch recht eigenartiges Signal setzen.
Ich wehre mich aber auch gegen die Lösung des Nationalrates, weil ich glaube, mindestens teilweise eine Strömung zu erkennen, die dem Staat in der jetzigen Situation zusätzliche Mittel entziehen will. Das könnte man allenfalls dann vertreten, wenn der Staat nichts machen würde, um seinen Haushalt zu sanieren, aber das ist ja nicht der Fall. Wir dürfen feststellen, dass wir auf der Bahn sind, Verbesserungen anzubringen.
Herr Studer, in dieser Situation habe ich Mühe zu verstehen, wie Sie hinter der Lösung des Nationalrates stehen können. Denn wie wollen Sie dann diese Löcher füllen, was stellen Sie sich hier vor? Das ist eine Position, die aus meiner Sicht nicht aufgeht.
Ein weiterer Gedanke: Meines Erachtens hat der Kommissionspräsident sehr richtig auf das Problem der Rückwirkung hingewiesen. Es ist klar: Wir sprechen hier über thesaurierte, über rückbehaltene Gewinne. Nun kann man politisch argumentieren, dass das, was an zurückbehaltenen Gewinnen in Form von Gold vorhanden sei, einen anderen Charakter habe als die überschüssigen Rückstellungen, die in den nächsten zehn Jahren noch verteilt werden müssen. Man kann das so sehen. Aber auch wenn man es so sieht, muss man zugestehen: Am Schluss sind es in beiden Fällen - bei den überschüssigen Rückstellungen und beim Gold - zurückbehaltene Gewinne. Ich bitte darum, nicht ohne grosse Not die Türe aufzustossen, die in den Raum des rückwirkenden Rechtes führen würde, denn wenn das Schule machen würde, könnte uns das in Zukunft noch in anderen Bereichen Probleme schaffen.
Ein weiteres Argument, das mir hier wesentlich scheint: Es wird den Kantonen vorgeworfen - das ist im Nationalrat geschehen -, sie hätten in den Neunzigerjahren im Zusammenhang mit der Solidaritätsstiftung bereits auf einen Teil verzichtet. Das ist an sich richtig, aber als einer, der damals auf der anderen Seite dabei war, muss ich Ihnen sagen: Das geschah unter dem Eindruck, dass man der Meinung war, es müsse irgendeine nationale Tat vollbracht werden. Das war in der Situation, in der man glaubte, man könne dem Druck, der von aussen kam, nur gerecht werden, indem man etwas Besonderes - eben diese Solidaritätsstiftung - auf die Beine stelle. Wenn die Kantone dem damals zugestimmt haben, so taten sie dies aus staatspolitischer Verantwortung. Ich finde es deshalb höchst unfair, wenn man ihnen heute diese frühere Position vorhalten will.
Zum Stichwort Recht: Auch hier wurde richtig darauf hingewiesen, dass jene, die den bestehenden Rechtszustand erhalten wollen, keine anderen Möglichkeiten haben als jene, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Hier hat nun Herr Studer argumentiert, der Bundesrat habe früher andere Meinungen vertreten. Ich weiss nicht, Kollege Studer, ob hier ein Missverständnis entstanden ist. Ich habe die Position des Bundesrates, der sagt, es brauche für das Gold in jedem Fall eine besondere Rechtsgrundlage, wie folgt verstanden: Der Bundesrat argumentierte immer, es brauche die besondere Rechtsgrundlage, wenn es einen Fonds geben soll und man nicht alles ausschütten will; es braucht also die besondere Rechtsgrundlage, wenn man die Substanz in differenzierter Art und Weise erhalten will und nur das ausschütten will, was noch übrig bleibt. Aber davon sprechen wir heute nicht. So gesehen ist die Position des Bundesrates für mich, wenn diese Interpretation stimmt - was wir dann noch hören werden -, nicht widersprüchlich. Noch einmal: Die Position des Bundesrates bezog sich auf die Fondsbildung und auf die Substanzerhaltung, und von beidem ist heute nach Meinung der Mehrheit der Kommission nicht mehr die Rede.
Abschliessend: Es stellt sich die Frage, ob diese Rechtsposition auch die abschliessende politische Position in diesem Geschäft sein kann. Ich muss heute angesichts der kompromisslosen und für mich ausgabenpolitisch und von der Aufgabenerfüllung her nicht nachvollziehbaren Entscheidung des Nationalrates sagen: Jawohl, heute bin ich voll dafür, dass wir nicht eintreten und dieses starke Signal gegenüber der auch harten Position des Nationalrates setzen! Sollte es gelingen, später durch unsere Haltung zu einer Lösung zu kommen, die etwas versöhnlicher ist - was ich heute nicht weiss -, dann könnte ich von mir aus gesehen diese Diskussion aufnehmen. Aber dies kann ganz sicher nicht auf dieser Basis geschehen, wie sie uns heute vom Nationalrat signalisiert wird, und ganz sicher nicht für den Bereich der überschüssigen Rückstellungen, sondern allerhöchstens für den Bereich der Goldreserven!
In diesem Sinn bitte ich Sie auch sehr klar, hier die Haltung der Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.