Altherr Hans · Ständerat · 2004-09-29
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-29
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich dem Bundesrat für seine Bereitschaft danken, das Postulat entgegenzunehmen. Das Postulat hat verkehrspolitische, regionalpolitische und auch finanzpolitische Aspekte.
Zur Verkehrspolitik: Die Kantone Ausser- und Innerrhoden haben bekanntlich keinen Meter Autobahn und auch keinen Meter Schiene der SBB, dies sei beigefügt. Wir haben aber auf der Achse Gossau/Winkeln-Herisau und dann Appenzell/Toggenburg/Schwägalp einen motorisierten Individualverkehr, der deutlich stärker ist als auf verschiedenen, bereits gebauten Autobahnen. Herisau ist verkehrsmässig schon heute überlastet. Wir wollen trotzdem keine Autobahn, sondern lediglich einen Zubringer, zweispurig, nicht richtungsgetrennt, aber kreuzungsfrei, mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von voraussichtlich 80 Stundenkilometern, also nichts für Raser; von Gossau aus bis und mit Umfahrung Herisau, also nicht etwa bis nach Appenzell oder auf die Schwägalp.
Zum regionalpolitischen Aspekt: Keinen Meter Autobahn zu haben heisst auch, keinen Autobahnanschluss zu haben. Das bedeutet also, keinen solchen Anschluss ohne fremde Hilfe - in unserem Fall ohne den Kanton St. Gallen - realisieren zu können. Ich beklage mich ausdrücklich nicht über St. Gallen, obwohl St. Gallen heute doch immerhin durch Herrn David vertreten ist. Ich beklage mich nicht über St. Gallen, wir arbeiten mit unserem Nachbarn gut zusammen, nur: Wenn man so entflechtet, wie das im Zusammenhang mit dem NFA geplant ist, dass nämlich die Nationalstrassen alleinige Bundessache werden und das Hauptstrassennetz alleinige Kantonssache mit jährlichen Pauschalbeiträgen ist, dann wird es echt schwierig. Bisher gab es noch die Kategorie der werkbezogenen Beiträge an so genannt "schwer finanzierbare Einzelprojekte auf Hauptstrassen". Wenn diese Kategorie wegfällt, dann wird für uns die Realisierung des Projektes nicht nur finanziell, sondern auch regionalpolitisch praktisch unmöglich.
Finanzpolitisch ist die Sache einfach: Wir können diesen für uns äusserst wichtigen Anschluss nicht allein finanzieren. Er würde uns mehr als ein Jahresbudget der laufenden Rechnung kosten. Sie können das auf Ihren Kanton übertragen, um zu ermessen, was das bedeutet. Beim Bund wären das etwa 50 Milliarden Franken. Unsere Nettoverschuldung würde sich etwa versechsfachen. Das ist schlicht nicht machbar.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen und so den Bundesrat zu beauftragen, das Problem zu prüfen und Lösungen vorzuschlagen.
Lassen Sie mich nun aber zum Schluss noch auf einen Aspekt hinweisen, der wahrscheinlich eher humoristischer Art ist, aber durchaus auch grosse Bedeutung haben könnte. Mein Postulatstext beginnt mit den Worten: "Die Ständeräte von Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden ersuchen den Bundesrat ...." Unterschrieben ist er von Kollege Carlo Schmid und mir. In der Antwort des Bundesrates lautet derselbe Passus: "Die Ständeräte von Appenzell Ausserrhoden [PAGE 537] ersuchen den Bundesrat ...." Ich nehme an, dass es sich dabei um ein Versehen handelt. Da dem Bundesrat aber eigentlich nie Versehen unterlaufen, muss ich auch damit rechnen, dass Absicht vorliegt. Sollte dies zutreffen, würden sich folgende Fragen stellen: Wie soll die Aufwertung von Appenzell Ausserrhoden realisiert werden? Schlägt der Bundesrat den Innerrhoder Ständerat einfach zu Ausserrhoden? Falls ja, aus welchem Grund, und wie wird Innerrhoden künftig im Ständerat vertreten sein? Die Zusatzfrage, ob Kollege Schmid das will und ob wir ihn wollen, wäre nicht vom Bundesrat, sondern von uns zu beantworten. Falls der Bundesrat aber den Innerrhoder Ständerat nicht zu Ausserrhoden schlagen wollte, wäre die Frage, ob er damit einverstanden ist, dass wir einen zweiten Ständerat wählen. Ich bin Herrn Bundesrat Leuenberger dankbar, wenn er diese für unsere beiden Kantone möglicherweise äusserst bedeutsamen staatspolitischen Fragen klärt.