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Escher Rolf · Ständerat · 2004-09-29

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Ich erstatte Ihnen diesen Kurzbericht im Namen der in allen Punkten einstimmigen Kommission.

Das Montrealer Übereinkommen wurde am 28. Mai 1999 abgeschlossen und gleichentags auch von der Schweiz unterzeichnet. Mit diesem Übereinkommen wird das Warschauer Abkommen von 1929 ersetzt. Das neue Haftungsübereinkommen ist nur anwendbar auf die internationale Beförderung von Personen, Reisegepäck und Gütern, soweit diese gegen Entgelt erfolgt. Das Übereinkommen statuiert das Prinzip der unbeschränkten Haftung der Fluggesellschaften gegenüber Reisenden, die bei einem Unfall getötet oder verletzt werden. Es beruht auf einem zweistufigen Haftungssystem. Für Schäden bis zu einem Betrag von heute 200 000 Franken haftet der Carrier kausal, also unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft. Für darüber hinausgehenden Schaden gilt die Verschuldungshaftung, aber mit Beweislastumkehr. Die Haftung des Carriers entfällt nur, wenn ihm der Nachweis gelingt, dass der Schaden ohne sein Verschulden eingetreten ist. Diese Beweislastumkehr - der wohl wichtigste Punkt des Montrealer Übereinkommens - ist bereits in der EU-Verordnung 2027/97 enthalten, welche von der Schweiz im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens 2002 übernommen wurde.

Faktisch ändert sich für die schweizerischen Carrier also recht wenig. Das ist wohl auch der Grund, dass sie anlässlich der Konsultation keine Einwände erhoben haben. Neu aber ist immerhin die Konstituierung des zusätzlichen Gerichtsstandes, nämlich des ständigen Wohnsitzes der geschädigten natürlichen Person.

Der Ihnen unterbreitete Bundesbeschluss soll dem fakultativen Staatsvertragsreferendum unterstellt werden, weil das Montrealer Übereinkommen unbestrittenermassen wichtige Recht setzende Bestimmungen enthält. Über diese Frage wurde in diesem Rat schon mehrmals debattiert. Ich verweise auf die Ausführungen von Kollege Inderkum anlässlich der Beratung des Zusatzvertrages mit Frankreich vor genau einer Woche. Die Staatspolitische Kommission wird sich dieser Frage generell und vertieft anzunehmen haben und sie zuhanden unseres Rates klären.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf den Bundesbeschluss einzutreten und diesen gutzuheissen.