Leuenberger Ernst · Ständerat · 2004-09-29
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-29
Wortprotokoll
Herr Kollega Pfisterer hat sich gewünscht, dass wir hier sozusagen eine späte Nachlese zur Abstimmung vom 8. Februar vornehmen. Das ist sicher immer nützlich, wobei ich mit Herrn Bieri zwar einig bin, dass Umfragen sehr interessant sind; den erwähnten Analysen vermag ich aber nicht mehr so zu trauen, wenn ich mir vorstelle, dass das gleiche Institut im Hinblick auf die Abstimmungen vom vergangenen Sonntag zu verschiedenen Vorlagen eine Zustimmung von 70 Prozent prognostiziert hatte, was dann nicht ganz eingetroffen ist - aber lassen wir das.
Am 8. Februar, geben wir das zu - und ich hätte mir gewünscht, dass Sie das noch deutlicher auf den Tisch legen würden -, hat die überwiegende Mehrheit dieses Ständerates verloren. Wir hatten Sie gewarnt, Herr Bieri hatte Sie in den Gesetzgebungsberatungen gewarnt, und Sie sind ihm nicht gefolgt. Er ist dann mit Ihnen für ein Ja eingetreten und hat das begründet; ich habe mich dann auf die Nein-Seite geschlagen. Ich bitte wirklich darum, dass man Volksentscheide auch dann ernst nimmt, wenn sie schmerzen. Das gilt auch für mich, und ich habe auch Mühe damit, aber bitte geben Sie es auch zu, dass Sie etwas Mühe damit haben.
Am 8. Februar ging es ja um diese Gotthard-Strassenröhre, um Geld, um sehr viel Geld. Sehr viele Bürgerinnen und Bürger haben nämlich wegen des Geldes Nein gestimmt - das müssen wir zugeben, ob es uns passt oder nicht. Weiter hat der 8. Februar auch gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht bereit sind, Generalvollmachten für Engpassbeseitigungen zu erteilen. Es scheint mir ganz wichtig, dass wir das sagen; es scheint mir positiv, dass das hier auch gesagt worden ist - damit ich das dann zitieren kann, wenn ich einmal zu den Baumeistern referieren gehe -: Ich war, bin und bleibe immer der Meinung, das beschlossene [PAGE 535] Nationalstrassennetz sei fertig zu stellen! Das gilt auch für die Romandie, das gilt für die beschlossenen Teilstücke: Das ist fertig zu stellen und zu finanzieren. Den gewissen Kreisen, die Herr Bieri angesprochen hat - vielleicht hat er mich gemeint, das würde ich freundschaftlich akzeptieren - und die immer dagegen sind, sage ich auch: Es wird fertig gestellt!
Ein Zweites ist mir ganz wichtig, und ich werde bei Budgetdebatten wieder darauf zurückkommen: Auch der Substanzerhalt des bestehenden Netzes ist von enormer Bedeutung. Wenn wir da Jahr für Jahr die Budgetpositionen zurücknehmen, dann begehen wir einen Fehler, weil Substanzerhalt eine zentrale Angelegenheit ist. Ich sage das als Nichtbaufachmann. Aber ich vertraue auch den Astra-Fachleuten, die uns darauf aufmerksam machen, dass wir uns hier Folgekosten einhandeln könnten, die beträchtlich sind. So viel zum 8. Februar 2004, damit es auch gesagt ist, weil es hier offenbar die erste Debatte zum Thema nach dieser Abstimmung ist.
Zur Motion Pfisterer Thomas: Herr Pfisterer hat in seiner Motion wirklich eine Auslegeordnung gemacht, aber ich muss ihn nun bei seinem juristischen Gewissen ansprechen; er soll mir nicht antworten, er kann und will das auch nicht. Das ist nun wirklich keine Motion im Ständeratssinne - aber wirklich nicht! Beginnen wir am Schluss: Ich habe es in meiner fünfjährigen Ständeratstätigkeit noch nie erlebt, dass ein Ratsmitglied - lesen Sie Ziffer 6 der Motion - eine Motion eingereicht hat, mit dem Inhalt, man solle bei einer künftigen Volksabstimmung eine hier grösstmehrheitlich verabschiedete Vorlage unterstützen. In Ziffer 6 der Motion wird gesagt, man solle am 28. November 2004 Ja stimmen zur NFA-Vorlage. Ich halte hier fest: Ich habe in diesem Rat dieser Vorlage zugestimmt; ich werde auch bei der Volksabstimmung mit Rücksicht auf meinen Kanton, der sich da einige Batzen erhofft, für ein Ja eintreten. Aber ich habe noch nie erlebt, dass in einer Motion eine Abstimmungsparole enthalten war! Es gibt gelegentlich auch eine Sittenverwilderung, der eigentlich die Kronjuristen dieses Hauses - und Herr Pfisterer ist einer von ihnen - Einhalt gebieten müssten.
Nehmen Sie Ziffer 2: Das ist ein klassischer Postulatstext. Ziffer 2 besagt, es sei eine Auslegeordnung zu erstellen, es seien Berichte zu erstellen. Das ist klassischer Postulatstext und hat mit einer Motion hinten und vorne nichts zu tun. Gelegentlich müssen wir uns ja solche Vorhaltungen machen lassen, und dann sind wir etwas kleinlich und rachsüchtig und geben das auch zurück, wenn wir solche Texte vorgelegt erhalten.
Eigentlich hätte der Bundesrat - er muss in gewissen Dingen etwas strenger sein - diesen Vorstoss als Postulat entgegennehmen müssen. Dann würde die bundesrätliche Argumentation nämlich voll zutreffen. Der Bundesrat hat sich im Einvernehmen mit den beiden Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen mit dieser ganzen Frage zu beschäftigen; die Kommissionen waren einverstanden. Dass er dazu noch ein Postulat entgegennimmt, das verschiedene Fragen aufwirft, das wäre absolut auf der Linie gelegen; mit der Motion ist es schwierig. Wenn ich z. B. so sehe, dass dieser Motionstext mit "mindestens 10 Prozent" operiert, oder mit "z. B. etwa" - das kommt in diesem Text mehrmals vor -, dann muss ich Ihnen sagen: Ich weiss, 25 Ratsmitglieder haben diese Motion unterschrieben, und sie können ja jetzt nicht gegen die Motion stimmen. Aber "au fond de votre coeur" müssen Sie mir Recht geben: Sie haben eigentlich ein Postulat unterschrieben.
Auch wenn ich die bundesrätliche Antwort lese, nimmt er de facto die Ausgestaltungsvorschläge der Motion als Prüfungsauftrag entgegen; das ist ein klassisches Postulat. Insofern will ich keinen grossen Lärm mehr vollführen, aber immerhin sei vermerkt, dass es gelegentlich auch Nichtjuristen merken, wenn die Juristen unter dem Titel "Motion" Postulate eingeben.