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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2004-09-29

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Die Revision ist zu begrüssen - ich kann mich da meinem Vorredner anschliessen -, [PAGE 525] weil sie für die Praxis Klärung bringt, die dringend notwendig ist. Die Frage der Ausfallkosten wird geregelt, die Kantone erhalten Bundesabgeltung für Untersuchungen und Überwachungen im Altlastenbereich; beides ist zu begrüssen. Problematisch - auch das hat mein Vorredner erwähnt - war die nationalrätliche Vorlage in Bezug auf die Regelung der Bauherrenaltlast. Die Motivation war zwar verständlich, dass man hier das Verursacherprinzip konsequent anwenden wollte, hingegen haben wir in den Beratungen herausgefunden, dass die Folgen in der Praxis unter Umständen auch für den Bauherrn nicht unbedingt vorteilhaft sind. Mein Vorredner hat das ausgeführt; ich werde es nicht wiederholen.

Ich möchte zu einem einzigen Punkt Stellung nehmen, weil er in der Detailberatung nicht vorkommt. Eine Frage, die nicht unproblematisch ist, haben wir in dieser Revision immer noch nicht gelöst; sie betrifft die Gemeindeschiessanlagen. Ich stelle hier klar, dass ich in meiner Gemeinde für das Schiesswesen verantwortlich bin und mehrfach mit dieser Frage konfrontiert war. Wir wissen, dass Mitte der Neunzigerjahre verschiedene Schiessanlagen aufgrund der Altlastenverordnung saniert werden mussten. Wir wissen auch, dass das VBS ursprünglich davon ausgegangen ist, dass mit dem Schussgeld alle Unannehmlichkeiten bereits abgedeckt seien, also auch die Belastung von Böden. Von dieser Ansicht ist man im VBS mittlerweile abgerückt; man geht nicht mehr davon aus, dass mit dem Schussgeld automatisch alle Schäden, die verursacht werden, abgegolten sind. Hingegen sieht sich das VBS nach wie vor nur dort als Mitverursacher solcher Belastungen, wo es das militärische Schiessen anbetrifft, nicht hingegen im Bereich des obligatorischen Schiessens. In diesem Bereich sind immer noch Fragen ungeklärt, sind Fragen offen. Denn es ist für die Gemeinden in sehr vielen Fällen unmöglich, auf die Schützenvereine zurückzugreifen, weil diese zum Teil gar nicht mehr existieren.

Ich meine, dass diese Fragen unter Umständen von der Kommission angepackt werden müssen, weil sehr viele Gemeinden zum Teil mit sehr hohen Kosten konfrontiert sind und weil das VBS innerhalb sehr kurzer Zeit seine Meinung geändert hat. Hier haben wir nach wie vor eine Unklarheit.

In Bezug auf die Vorlage, die heute zur Diskussion steht, bitte ich Sie, darauf einzutreten und den Anträgen der Kommission zu folgen.

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