Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-09-29
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-29
Wortprotokoll
Artikel 32d Absatz 2 dritter Satz - die so genannte Exzeptionsklausel - will den "ahnungslosen Zustandsstörer" von der Kostentragungspflicht ganz befreien. Hierzu müssen die Buchstaben a bis c kumulativ erfüllt sein. In seiner Stellungnahme vom 28. Mai 2003 zum Bericht der UREK-NR hat der Bundesrat bereits beantragt, Buchstabe c zu streichen, da er in der Praxis kaum je zur Anwendung gelangen würde.
Die UREK-SR ist nun nach eingehender Diskussion zu folgender Auffassung gelangt: Sofern die Voraussetzungen nach Buchstabe a erfüllt sind, so sind auch die Voraussetzungen nach Buchstabe b erfüllt. Die Kommission beantragt deshalb, die Buchstaben b und c zu streichen und Buchstabe a in den vorangehenden Satz zu integrieren.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.