Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2004-09-30
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-30
Wortprotokoll
Ich habe bei der letzten Diskussion in diesem Rat zu diesem Thema bereits signalisiert, dass ich mich einer Lockerung der Ladenöffnungszeiten nicht grundsätzlich verschliessen möchte. Ich lasse die Frage offen, ob es tatsächlich ein Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten ist, am Sonntag einzukaufen, oder ob dieses Bedürfnis geschaffen worden ist. Von der Rückweisung an die Kommission habe ich mir erhofft, dass wir damit Fragen klären würden, die mit diesen zusätzlichen Ladenöffnungszeiten verbunden sind. Insbesondere habe ich auch gehofft, dass wir bei der Lockerung der Ladenöffnungszeiten bzw. mit einer Aufweichung des Arbeitsgesetzes auch den damit verbundenen Arbeitnehmerschutz verbessern würden.
Die Vorlage, wie Sie Ihnen nun die Mehrheit der Kommission vorgelegt hat, entspricht nicht meinen Vorstellungen - im Gegenteil. Ich meine, dass wir verschiedene Probleme nicht gelöst haben und dass die Vorlage nicht frei von Widersprüchen ist. Ich nenne Ihnen drei Beispiele:
Nicht geklärt ist nach wie vor das Verhältnis zwischen den Warenverkäufen und den Dienstleistungen. Ist es jetzt wichtiger, dass ich am Sonntag am Bahnhof zum Coiffeur gehen kann, dass ich dort ein Fernsehgerät kaufen kann oder dass ich den Anwalt am Sonntag aufsuchen kann? Das ist nicht geklärt.
Auch nicht geklärt ist meines Erachtens, was die zusätzlichen Möglichkeiten der Ladenöffnungszeiten am Sonntag für die Zulieferbereiche bedeuten, für den Bereich Lebensmittelindustrie, aber z. B. auch für den Transportbereich. Ein weiteres Problem, das wir uns mit der Annahme der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler einhandeln, betrifft die Unterscheidung zwischen Bahnhof- und Nicht-Bahnhofbetrieben. Mit der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler werden die Bahnhöfe noch mehr zu einem Areal mit Sonderrechten. Die Unterscheidung zwischen Bahnnebenbetrieben und anderen Betrieben widerspricht jeglicher Wettbewerbsneutralität und Rechtsgleichheit. Was ist z. B. mit den Läden, die gleich neben einem Bahnhof stationiert sind? Mir scheint, dass jedes Sonderrecht, das einzelne Verkaufsstandorte gegenüber anderen privilegiert, ungerecht ist.
Ein drittes Beispiel von Widersprüchlichkeiten respektive nicht geklärten Fragen in dieser Vorlage betrifft die Tankstellenshops. Es wurde am Hearing mit den Kantonen sehr klar, dass auch hier grosse kantonale Unterschiede bestehen. Zwar haben in der Vernehmlassung alle Kantone erklärt, dass sie sich an die Verordnung zum Arbeitsgesetz und an die Weisungen des Seco halten. In der Praxis - und das wissen wir - sieht es aber offensichtlich ganz anders aus. Es gibt Kantone, welche sich nicht an die Weisung des Seco halten, indem die Shop-Flächenbeschränkung von 120 Quadratmetern massiv überschritten wird.
Was wir in dieser Vorlage geklärt haben, ist die Definition der Zentren des öffentlichen Verkehrs, respektive wir haben die Regionen beruhigt, dass nicht nur die grössten Bahnhöfe von dieser Regelung profitieren - weil diese ja fast alle in der deutschen Schweiz liegen -, sondern dass eben auch andere Bahnhöfe zum Zuge kommen. Was aber bleibt, ist die Wettbewerbsverzerrung, die wir mit dieser Vorlage schaffen bzw. noch verschärfen. Was mit dieser Regelung auch bleibt, ist, dass die Bahnhöfe nun zu generellen Einkaufs- und Dienstleistungszentren werden und damit die generelle Sonntagsarbeit auf Umwegen eingeführt wird.
Das widerspricht meines Erachtens ganz deutlich dem Volkswillen bzw. der deutlichen Ablehnung des Arbeitsgesetzes durch die Bevölkerung im Jahr 1996. Die Vox-Analyse hat gezeigt, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger keine Ausdehnung der Sonntagsarbeit wünschten und dass vor allem nicht goutiert wurde, dass eben sechs bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe eingeführt werden sollten. Ich habe das in der letzten Debatte bereits erwähnt. Ich glaube, es ist wichtig, uns bewusst zu sein, dass sich die Bevölkerung in 13 von 19 Kantonsabstimmungen gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten entschieden hat. Gelungen ist die Liberalisierung dort, wo sie gleichzeitig mit einer Verbesserung im Arbeitnehmerschutz einherging.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Es ist meines Erachtens der einzige Weg, auf dem wir in dieser kontrovers diskutierten Frage weiterkommen. Wir wollen weiterkommen; ich bin nach wie vor bereit, eine gute Richtung auch zu unterstützen. Kollege David hat darauf hingewiesen, dass mit dieser Vorlage die Gewerkschaften mit den SBB Verhandlungen führen können; dass diese Möglichkeit eigentlich bereits besteht. Ich meine, wir könnten - Herr Berset hat ja auch angeregt, dass wir hier eine Differenz zum Nationalrat schaffen - den Minderheitsantrag so ergänzen, dass zum Beispiel der Bund verfügen kann, wenn kein GAV zustande kommt. Dann hätten wir dieses Risiko oder die Gefahr, die genannt wurde, dass jede Liberalisierung ausschliesslich vom Zustandekommen eines GAV abhängt, entschärft. Ich meine, wir würden dann der Lösung, [PAGE 545] pwie Sie Herr David eigentlich angesprochen hat, einen bedeutenden Schritt näher kommen.
Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag zu unterstützen, diese Differenz zu schaffen, um allenfalls wirklich auf einem guten Weg weiterzukommen.