Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-10-04
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-04
Wortprotokoll
Eigentlich müsste man nach der Berichterstattung durch die Kommission nicht mehr reden. Aber nachdem der Bundesrat die Motion ablehnt, muss man dazu schon noch etwas sagen: Wir entscheiden hier eigentlich über zwei Geschäfte. Sie hängen miteinander zusammen, und beide sind für die schweizerische Presse natürlich von entscheidender Bedeutung. Umso wichtiger ist, dass wir uns über die Ziele und Auswirkungen dieser beiden Bestimmungen, über die wir abzustimmen haben, im Klaren sind.
Zuerst zur parlamentarischen Initiative "Medien und Demokratie": Was will die Vorlage? Der Nationalrat sieht die Medien- und Meinungsvielfalt in der Schweiz gefährdet - das war der Haupttenor im Nationalrat - und möchte daher gestaltend in die Presselandschaft eingreifen, und zwar mittels direkter Presseförderung bzw. eines eigentlichen Medienvielfaltsgesetzes; so könnte man das umschreiben. Als Grundlage dafür wird die Verankerung eines Medienartikels in der Verfassung vorgeschlagen, wobei ich zu diesem Artikel sagen muss: Er ist offen wie ein Scheunentor.
Gegen die Absichten der Initianten spricht zuallererst, dass das Schreckgespenst der angeblich gefährdeten Meinungsvielfalt eben nur ein Gespenst ist. Noch nie hatte die Bevölkerung unseres Landes so viele Möglichkeiten wie heute, sich rasch und umfassend zu informieren. Was die Zeitungsdichte betrifft - die wird in der nationalrätlichen Vorlage ja immer wieder angesprochen -, so führt der Weltverband der Zeitungsverleger die Schweiz hinter Luxemburg und Norwegen auf Platz 3 auf. Es stimmt, dass in den letzten Jahren im Schweizer Medienmarkt Konzentrationsbewegungen zu beobachten waren. Ursache dieser Entwicklung waren auf der einen Seite vor allem veränderte Bedürfnisse der Leserschaft und auf der anderen Seite - zum Teil natürlich noch viel mehr - die Werbeeinnahmen, denn eine Zeitung lebt zu ungefähr 60 bis 70 Prozent davon.
Konzentrationen und Kooperationen von Medienunternehmen sind aber eben nicht mit der Einschränkung von Meinungsvielfalt gleichzusetzen. Entscheidend ist die publizistische Qualität. Die Meinungsvielfalt in der Schweiz basiert nicht einfach auf der Anzahl der Zeitungstitel, sondern auf deren redaktioneller Potenz, Kompetenz und Unabhängigkeit: Das sind die entscheidenden Punkte. Das vielfach wiederholte Abdrucken von immer gleichen Agenturmeldungen durch eine Vielzahl von redaktionell minimal bestückten Lokalzeitungen bedeutet, nach meiner Meinung jedenfalls, noch keine Meinungsvielfalt.
Mit einem Medienverfassungsartikel würde eine neue Bundesaufgabe im Bereich der Presse geschaffen. Die Schweiz braucht aber weder eine spezifische Bundeskompetenz für das Pressewesen noch eine staatlich gelenkte Medien- und Meinungsvielfalt. Die parlamentarische Initiative geht grundsätzlich in eine falsche Richtung, weshalb sie in aller Deutlichkeit abzulehnen ist.
Was die Schweizer Presse jedoch weiterhin benötigt, sind günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Es ist unbestritten, dass es gerade für kleinere Verlage in der heutigen Zeit schwierig ist, ihr Auskommen zu haben. Das kann ich Ihnen als Verwaltungsrat der Dietschi AG - mit dem "Oltner Tagblatt" und seiner Auflage von 20 000 Exemplaren - sagen und habe damit gleichzeitig meine Interessenbindung offen gelegt. Es ist ein Horror, wie sich eben mit den Werbeeinnahmen auch die wirtschaftliche Situation der kleinen Verlage - fast aller kleinen Verlage - entwickelt. Diese Verlage nehmen in der Schweiz eine wichtige staatspolitische Aufgabe wahr. Die föderalistische und direktdemokratische Schweiz schafft ein grosses Bedürfnis nach lokaler Information. Dem Informationsbedarf im kleinsten Umkreis stehen aber ungünstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen entgegen. Sprachliche und topographische Zersplitterung verstärken das Problem, von der benötigten kritischen Grösse weit entfernt zu sein.
Würde die Förderung bei den Vertriebskosten gänzlich wegfallen - gemäss Bundesrat -, so würde die Pressedistribution ausserhalb der grossen Zentren deutlich verteuert. Das gilt vor allem für Rand-, Berg- und ländliche Regionen. Zeitungen mit kleinen Auflagen müssten im Verhältnis deutlich mehr bezahlen als die grossen Titel, was viele lokale Verlage in der heutigen Situation nicht verkraften würden.
Die Motion der SPK zeigt daher die richtige Richtung an: Bewahrung der Unabhängigkeit der Presse, Konzentration der Förderung auf die Verteilungskosten wie bis anhin und Reform der heutigen Regelung ohne Verfassungsänderung. Artikel 92 der Bundesverfassung ist absolut genügend; das haben wir in der Kommission genau angeschaut. Herr Bundesrat, entgegen der bundesrätlichen Stellungnahme bieten sich durchaus Möglichkeiten zur Verbesserung einer indirekten Presseförderung. Wenn man die Antwort des Bundesrates liest, so merkt man, dass sich der Bundesrat die Sache schon etwas einfach gemacht hat. Ich habe kein Verständnis für diese schroffe und barsche Ablehnung der Motion der SPK durch den Bundesrat. In der Begründung schreibt der Bundesrat, es sei eine Befristung bis 2007 vorgenommen worden. Aber, Herr Bundesrat Leuenberger, wenn man die Materialien durchliest, sieht man, dass man in der Debatte gesagt hat: Man befristet, aber man sucht eine effizientere, optimalere und bessere Lösung. Ich möchte den Bundesrat in diesem Zusammenhang fragen, wie er seine Regionalpolitik ökonomisch ohne die lokalen Medien betreiben will, die genau für die Corporate Identity - oder wie man dem heute sagt - sorgen. Eine Region kann man nicht nur ökonomisch fördern, sondern man muss auch andere Instrumente anwenden. Da spielt die Presse eine ganz entscheidende Rolle. Das ist wissenschaftlich erhärtet.
Welches sind die Eckpunkte einer solchen Regelung?
1. Die Verbreitung von Zeitungen mit kleinen Auflagen und die Verteilung in Randregionen sollen bei der Förderung besonders berücksichtigt werden; das ist klar. Damit begegnen wir der Kritik am Giesskannensystem der bisherigen Lösung. Die bisherige Lösung ist immer wieder kritisiert worden; aber die Kommission liess sich davon überzeugen, dass man diese optimieren kann.
2. Vertriebsförderung soll nicht automatisch Postförderung bedeuten. Bereits heute bestehen private Verteiler, die den Vertrieb von Zeitungen in der Schweiz sehr effizient besorgen, vor allem die Frühzustellung. Angesichts einer fortschreitenden Liberalisierung im Postbereich sollte unbedingt eine Lösung erarbeitet werden, in der auch andere Verteilkanäle als nur die Post berücksichtigt werden. Artikel 92 der Bundesverfassung lässt dies ausdrücklich zu.
3. Betragsmässig muss das heutige Niveau gehalten werden. In den letzten Jahren wurden die Bundesbeiträge laufend zurückgestuft. Wir haben nun mit einem jährlichen Betrag von 80 Millionen Franken ein Niveau erreicht, das es zu halten gilt, damit die entlastende Wirkung nicht verloren geht.
Ich unterstütze somit den Antrag der Kommission und empfehle Ihnen ein Nein zur parlamentarischen Initiative "Medien und Demokratie" sowie - entgegen dem Bundesrat - [PAGE 554] ein Ja zur Motion. Denken Sie, staatspolitisch, auch daran: Presse ist die Artillerie der Freiheit!