Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-10-04

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-10-04

Wortprotokoll

Zunächst zur parlamentarischen Initiative des Nationalrates: Ihre Kommission will einstimmig nicht darauf eintreten. Ich habe hier keine einzige andere Stimme gehört. Das ist ja auch die Meinung des Bundesrates. In solchen Fällen pflege ich hier überhaupt nichts mehr zu sagen. Allerdings ist es eine parlamentarische Initiative, und sie heisst "Medien und Demokratie". Wenn ich mich hier gar nicht äussern würde, so wäre das etwa wie der undenkbare Fall, dass ein Bundesrat an einem Abstimmungssonntag zu einer Volksinitiative auch nichts sagen würde. (Heiterkeit) Als Reverenz an diese parlamentarische Initiative möchte ich doch auf ein paar Dinge hinweisen.

Es steht für uns zunächst ausser Diskussion, dass die Medien, und zwar namentlich die Presse, für die Gesellschaft und die direkte Demokratie eine wichtige Rolle spielen. Die Frage ist, welche Rolle das sei. Herr Büttiker hat eine Definition gegeben. Er hat gesagt: "Die Presse ist die Artillerie der Freiheit." Bis und mit "Artillerie" kann ich das sehr gut verstehen und spüre das manchmal auch. Wir wissen auch, dass sich in der Medienlandschaft seit längerer Zeit ein Strukturwandel abspielt, der sich vor allem in Konzentrationstendenzen niederschlägt. Sie kennen das Engagement der Espace Media Group bei der Berner Zeitung "Der Bund" oder die Allianz zwischen der "NZZ"-Gruppe und der Publigroup. Es ist auch einleuchtend, dass diese Konzentrationstendenzen potenziell die Gefahr der Meinungsmacht bei einzelnen Medienunternehmen bergen können. Zudem besteht immer wieder die Gefahr des Konzernjournalismus, der Konzernkampagnen oder anderer Medienkampagnen. Wir wissen auch, dass einzelne Medienhäuser bewusst dazu stehen, solchen Konzernjournalismus zu betreiben.

Dennoch ist festzuhalten, dass Konzentration nicht automatisch einen Machtmissbrauch bedeutet. Ich denke immer wieder an die denkwürdige Abstimmung 1992 über den EWR, wo praktisch alle Medien für einen EWR-Beitritt waren, aber dann eben doch anders abgestimmt wurde. Die Konzentration, das möchte ich sagen, hat nicht nur Nachteile, sie hat durchaus auch Vorteile. Es kommt nicht selten vor, dass einzelne Printprodukte nur dank brancheninternen Zusammenschlüssen oder durch Übernahmen überhaupt noch herausgegeben werden können. Unter Umständen kann erst eine gewisse Konzentration sicherstellen, dass ein Medienunternehmen über die kritische Grösse und über die nötige Wirtschaftskraft verfügt, um überhaupt noch einen professionellen Journalismus zu betreiben. Erst mit einer gewissen Stärke sind die Medien auch in der Lage, Manipulationsversuchen zu widerstehen, Manipulationsversuchen, die zum Teil durch PR-Agenturen - mit kräftigstem finanziellem Hintergrund - gemacht werden.

Ein wirtschaftlich starkes Medienunternehmen kann sich auch ein eigenes Netz von Korrespondenten leisten, die sich dann Informationen beschaffen. Wir müssen doch wissen, dass eine Vielzahl von Zeitungen, die alle die gleichen, von einer Agentur übernommenen Berichte schreiben, keine wahre Medienvielfalt bedeutet. Hier zeigt sich die Ambivalenz der beklagten Entwicklung. Die parlamentarische Initiative der SPK des Nationalrates hat dieser Tatsache zu wenig Rechnung getragen. Sie läuft Gefahr, Strukturen zu schützen und zu fördern, die überholt sind und mit den Zielen, die wir eigentlich anstreben, nicht konform sind. Natürlich hat die heutige Presseförderung Mängel; das wissen wir alle. Dass Sie auf die parlamentarische Initiative der SPK des Nationalrates nicht eintreten, darin sind wir einer Meinung.

Zu Ihrer Motion: Zunächst haben einige Redner gesagt, sie würden beim Bundesrat Widersprüche entdecken. Widersprüche im schweizerischen Bundesrat, das scheint mir ein Widerspruch in sich selbst zu sein, wo wir doch sehen, wie glasklar und fadengerade der Bundesrat immer wieder auftritt. Ich gehe aber gerne auf die einzelnen Punkte ein.

Zunächst zu Herrn Reimann, der einen Vergleich mit der Gebührenfinanzierung bei den elektronischen Medien gemacht hat: Das RTVG wird jetzt in Ihrer Kommission beraten. Ich habe dort schon gesagt, die elektronische Medienlandschaft [PAGE 558] pund diejenige der Zeitungen seien etwas völlig anderes. Sie können zudem nicht sagen, die Gebühren seien Staatsgelder.

Es ist eine staatlich ermöglichte Einnahme, die der SRG, und übrigens dann auch anderen, ermöglicht wird, um für die soziale Kohäsion dieses Landes eine Leistung zu erbringen - insbesondere in Konkurrenz zu den Fernsehanstalten aus den jeweils angrenzenden Sprachgebieten, also Deutschland und Österreich, Frankreich und Italien. Das ist eine völlig andere Ausgangslage als bei der Presse. Erstens ist bei der Presse im Gegensatz zu den elektronischen Medien die sprachregionale Vielfalt gewährleistet, und zweitens ist auch die Konkurrenzfähigkeit der gedruckten Medien insgesamt gegenüber dem Ausland gewährleistet. Das sind zwei völlig verschiedene Konzepte. Ich bitte Sie, sie nicht miteinander zu vermischen.

Herr Stähelin und andere haben gesagt, der Bundesrat mache einen Fehler: Er anerkenne die Bedeutung der Printmedien für die Schweiz, lehne aber die Motion ab. Das sei ein Widerspruch. Dies empfinde ich wiederum als Kurzschluss, denn wir sind der Auffassung, dass diese Motion nicht gezielte Presseförderung betreibt, sondern letztlich auf eine Förderung nach dem Giesskannenprinzip hinausläuft.

Es sind verschiedene Bemerkungen gefallen: Herr Schwaller hat insbesondere die Förderung der lokalen Presse erwähnt. Es sind heute überhaupt etwas viele Interessenbindungen deklariert worden; das ist mir aufgefallen. Aber ich kann Ihnen sagen, warum wir der Meinung sind, dass wir auf diesem Weg nicht weiterfahren können. Es ist wie bei der parlamentarischen Initiative: Das Konzept dahinter überzeugt uns nicht.

Die Kommission fokussiert die Unterstützung nach wie vor auf die Zustellung, d. h. auf den Transport, und verlangt eine gezielte Beteiligung des Bundes. Dabei haben die bisherigen Erfahrungen und Anstrengungen deutlich gezeigt, dass auf diesem Wege keine befriedigende Lösung für die Presseförderung gefunden werden kann.

Bei der Subventionierung der Verteilkosten stehen wir vor einem Dilemma. Verzichten wir auf inhaltliche Kriterien, ist das Resultat das Giesskannensystem, das auch Printprodukte unterstützt, die aus demokratiefunktionaler Sicht nicht förderungswürdig sind. Sie haben einige dieser Titel genannt. Will man aber die Förderung auf Blätter beschränken, die besonders zur politischen Willensbildung beitragen, muss man inhaltliche Kriterien anwenden, und die sind im Lichte der Medienfreiheit alle problematisch.

Herr Schwaller hat gesagt: Förderung lokaler Titel. Ich verstehe das Anliegen. Aber streng genommen genügt das Kriterium für sich alleine nicht. Nicht jeder lokale Titel ist unter dem Aspekt der Demokratie förderungswürdig. Diejenigen, die vorhin im Namen ihrer Zeitungen gesprochen haben, haben sicher gute Gründe. Das sind Titel, hinter die ich kein Fragezeichen setze. Aber es gibt lokale Titel, die sind unter Aspekten der Demokratie nicht förderungswürdig.

Herr Lauri hat die Frage gestellt: Wie ist es, wenn ein Blatt nur Nachrichten überbringt? Mittlerweile muss ich sagen: Wenn ein Blatt nur, und vielleicht noch wahre, Nachrichten übermittelt, ist das ja das printmediale Ideal. Wenn Sie mich fragen, wäre das durchaus förderungswürdig. Herr Lombardi hat dazu gesagt, solche Nachrichten würden ihm nicht immer gefallen. Das kann ich verstehen. Da sieht man: So kommt man sofort in eine Schwierigkeit.

Wir sind der Meinung, dass es am System selbst liegt; dass das System zur Ineffizienz der Förderung führt. Irgendwann, ich weiss nicht mehr in welchem Jahr, wurde das Drittelsmodell eingeführt: Ein Drittel des Defizits beim Zeitungstransport geht zulasten der Verlage, ein Drittel zulasten des Bundes und ein Drittel zulasten der Post. Dann kamen immer wieder Vorstösse, um das zu ändern. Wir hatten über Monate, über Jahre Sitzungen - wenn auch nicht tagaus, tagein -, um etwas anderes zu finden. Aber es wurde nichts Vernünftiges gefunden.

Und heute kommt die finanzielle Situation des Bundes hinzu. Deswegen die Kürzung auf 80 Millionen Franken und, Herr Lombardi, die Befristung auf 2007. Sie sagen, das sei Ihnen nicht bewusst gewesen. Ich kann das begreifen, weil das Gesetz nicht als selbstständige Vorlage in den zuständigen Kommissionen diskutiert wurde, sondern als Bestandteil eines Sparprogramms mit vielen, vielen andern Gesetzen in einem Anhang vorgelegt und dort vielleicht vom einen oder andern nicht in seiner vollen Tragweite erfasst wurde. Ich kann das gut verstehen, aber Sie haben das so entschieden. Wenn Sie dem Bundesrat schon sagen, seine Stellungnahmen seien widersprüchlich, könnte man dann auch sagen: Im Resultat ist es jetzt auch ein parlamentarischer Widerspruch, wenn diese Motion angenommen wird.

Nun ist es mir natürlich eiskalt den Rücken hinuntergelaufen, als ich hörte, Ihre Kommission habe diese Motion einstimmig verabschiedet. Und hier hat niemand gesagt, er würde die Motion nicht unterstützen. Ich werde also diese kalte Dusche - dass Sie diese Motion annehmen - über mich ergehen lassen.

Ich kann mich mit etwas trösten: Bei der parlamentarischen Initiative des Nationalrates war es im Nationalrat absolut dasselbe. Ich habe dort am Schluss gesagt, ich hoffe jetzt noch auf den Ständerat. Sie haben mir jetzt bei der Initiative geholfen; bei der Motion sage ich nun: Ich hoffe einfach noch auf den Nationalrat; ich hoffe, dass er mir helfen wird!