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Bürgi Hermann · Ständerat · 2004-10-05

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-05

Wortprotokoll

Zu diesem Bundesbeschluss habe ich noch einige Bemerkungen und Ergänzungen, insbesondere aufgrund der Ausführungen von Herrn Kollege Schmid und auch von Herrn Bundesrat Schmid.

Der Umfang der personellen Mittel für den Assistenzdienst Amba Centro wird ja im Grundsatz nicht verändert; es können maximal 800 Armeeangehörige eingesetzt werden. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass unsere Kommission sich dafür ausgesprochen hat, dass dieser Einsatz verlängert werden kann.

Aber, Kollege Schmid, es gilt hier doch noch etwas zu beachten: die verfassungsmässige Ordnung. Ich unterstreiche, dass wir für diesen Einsatz sind. Aber es gibt in diesem Land eine verfassungsmässige Ordnung, und die ist nach wie vor so, dass für die innere Sicherheit grundsätzlich die Kantone - die Kantone! - zuständig sind. Wenn Sie jetzt die Armee ansprechen und sagen, sie solle vermehrt Aufgaben übernehmen, dann sind wir ja damit grundsätzlich einverstanden. Aber auch hier gibt es eine verfassungsmässige Ordnung, Herr Kollege Schmid; ich verweise auf Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung. Danach ist der Einsatz der Armee für die innere Sicherheit nur dann zulässig, wenn es um die Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit geht, oder bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen.

Ich zitiere jetzt wortwörtlich aus dem Gutachten von Herrn Professor Rhinow: "Bei Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung geht es weder um eine gesellschaftspolitische noch um eine föderalistische Subsidiarität", man höre, "sondern um eine Rangordnung der einzusetzenden Mittel im Rahmen der inneren Sicherheit." Um eine Rangordnung! Und dann weiter: "Wichtig ist bei der hier zu beurteilenden Frage, dass Armee-Einsätze insofern subsidiär sein müssen, als sie nur Unterstützungscharakter aufweisen dürfen." Das heisst dann unter anderem, als Voraussetzung für einen solchen Einsatz: Es darf sich also nicht um einen Ersatz für die zivilen Mittel handeln. Das wollte ich doch noch deponieren. Wir sind ja grundsätzlich damit einverstanden; aber es muss hier einmal festgehalten werden, dass die Armee nicht einfach ein Selbstbedienungsladen sein kann, sondern aufgrund unserer verfassungsmässigen Ordnung ist sorgfältig und sauber zu prüfen, ob ein solcher Einsatz unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität zulässig ist.

Herr Bundesrat Schmid, natürlich haben wir beim Armeeleitbild die Subsidiarität diskutiert. Das steht in der Bundesverfassung, im Militärgesetz und im Armeeleitbild. Aber Sie können doch nicht hingehen und sagen, den vorliegenden Fall hätten wir bereits diskutiert. Es ist doch gerade bei diesem Einsatz Amba Centro zulässig, sich zu fragen, ob hier die Voraussetzungen für die Subsidiarität gegeben sind. Herr Bundesrat, damit diskutieren wir nicht wieder grundsätzlich über das Armeeleitbild; das steht überhaupt nicht zur Diskussion. Aber es muss erlaubt sein, im konkreten Fall zu fragen, ob die Voraussetzungen für die Subsidiarität gegeben sind. Das wollte ich doch noch einmal klarstellen. Deshalb haben wir über die Botschaftsbewachung auch etwas länger diskutiert. Sie haben darauf hingewiesen, dass dieser Einsatz in der Öffentlichkeit und bei den Dienstleistenden zu Diskussionen Anlass gibt. Es bestehen zu Recht Bedenken in Bezug auf den Nutzen, und es bestehen Bedenken darüber, ob damit nicht andere Ausbildungserfordernisse vernachlässigt werden.

Unsere Kommission, die hinter diesem Einsatz steht, hat sich mit diesen Fragen auseinander gesetzt. Man darf nicht einfach hingehen und sagen, es handle sich um einen verfassungsmässigen Auftrag der Armee. Natürlich, das steht nicht zur Diskussion. Aber es darf die Frage gestellt werden, ob die "rules of engagement" richtig sind und ob die eingesetzten Formationen die richtigen sind. Da erwartet unsere Kommission, dass das in den nächsten Jahren an die Hand genommen wird und dass diese Fragen beantwortet werden. Unsere Kommission hat dieser Verlängerung bis 2007 zugestimmt, weil sie die Voraussetzungen für die Subsidiarität dieses Einsatzes anerkannt hat. Aber wir erwarten - das möchte ich unterstreichen -, dass in den nächsten drei Jahren in Bezug auf diese Botschaftsbewachungen die Lösung der noch offenen Fragen tatsächlich an die Hand genommen wird. Sie haben das betont, Herr Bundesrat. Aber wir erwarten das, denn mit der Antwort, es handle sich um einen verfassungsmässigen Einsatz, werden wir uns nicht mehr begnügen.