preparatory:AB 46757
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-06
Wortprotokoll
Hinsichtlich der Anforderungen bei Tierversuchen unterstrich die Kommission, dass ein Versuch unzulässig ist, wenn er gemessen am erwarteten Erkenntnisgewinn dem Tier unverhältnismässige Leiden zufügt, und dass Tierversuche nur durchgeführt werden dürfen, wenn keine geeigneten Alternativmethoden vorhanden sind. Auch da kommen wir also dem Tierschutz entgegen.