Germann Hannes · Ständerat · 2004-10-06
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-06
Wortprotokoll
Die Schweiz verfügt bereits heute über ein strenges Tierschutzgesetz und weist im internationalen Vergleich ein hohes Schutzniveau auf. Obwohl der Bundesrat betont hat, es gehe nicht darum, diesen Level weiter zu erhöhen, sind in der Kommission doch einige Verschärfungen hinzugekommen. Erwähnt sei etwa der Bereich der Ferkelkastration, wo wir, dem Prinzip Hoffnung folgend, eine Übergangslösung vorgesehen haben.
Nun, es sei vorweg gesagt: Ich kann mit dem jetzigen Vorschlag leben. Er stellt eine typische Kompromisslösung zwischen weiter gehenden Forderungen und dem Status quo dar und löst, wenn ich die Stimmung richtig deute, so etwas wie eine typisch helvetische mittlere Unzufriedenheit aus, also weder Begeisterungsstürme auf der einen noch totale Unzufriedenheit auf der anderen Seite. Immerhin ist es gelungen, mit einer stufengerechten Rechtsetzung die Grundlage für eine Verbesserung beim Vollzug zu legen. Damit kann bei vernünftiger Anwendung nicht nur der Notwendigkeit einer wettbewerbsfähigen Nahrungsmittelproduktion, sondern gleichzeitig auch dem berechtigten Anliegen des Tierschutzes in gebührendem Masse Rechnung getragen werden.
Aus diesen Gründen plädiere ich für Eintreten und Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Ich empfehle Ihnen, Anträge abzulehnen, die das hohe Schutzniveau, insbesondere im Bereich der Nutztierhaltung, weiter ausbauen wollen. Die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Nahrungsmittelproduktion darf nicht weiter beeinträchtigt und gegenüber der ausländischen Konkurrenz einseitig benachteiligt werden. Oft sind es ja dieselben Leute, die sich über die Hochpreisinsel Schweiz beklagen und gleichzeitig das weitherum höchste Schutzniveau mit immer weiter gehenden Regulierungen zusätzlich aufstocken wollen, und dies natürlich nicht nur beim Tierschutz.
In diesem Sinne plädiere ich dafür, auf der anderen Seite dann die Volksinitiative "Tierschutz - Ja!" ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Den vernünftigen Anliegen der Initiative ist im vorliegenden Gesetz Rechnung getragen worden, so zum Beispiel mit den Bestimmungen über das Wohlbefinden des Tieres, die Würde oder die Beschränkung von Tiertransporten. Ansonsten enthält die Initiative viel zu weit reichende Bestimmungen auf Verfassungsebene, die weder materiell gerechtfertigt noch wirtschaftlich verantwortbar sind. Die Initiative würde die Nutztierhaltung massiv erschweren und damit die inländische Nahrungsmittelproduktion einseitig weiter verteuern. Zudem würde die Initiative mit ihren Teilverboten und Bestimmungen, die ohne Präzisierung implizit einen Verbotscharakter haben, auch die biomedizinische Forschung einschränken. Eine Annahme hätte also auch Auswirkungen auf den Forschungsplatz Schweiz. Das wäre vor allem für kleine und mittlere Biotechfirmen und Universitäten gravierend, für die eine Forschungsverlagerung ins Ausland schwieriger wäre als für grosse Pharmafirmen.
Kurzum: Die Tierschutz-Initiative ist unrealistisch, volkswirtschaftlich schädlich und muss darum abgelehnt werden.