preparatory:AB 46832
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-06
Wortprotokoll
Artikel 6 betrifft die Tierhaltung. In Absatz 2 wird dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, gewisse nichttiergerechte Haltungsformen zu verbieten. Uns wurde gesagt, dass der Landwirtschaft in den letzten Jahren ein hoher Investitionsschutz gewährt wurde, dass seit 1981 die Mindestanforderungen nie geändert wurden und neu eher die Labels zu verschärften Forderungen geführt haben. Dennoch hat die Mehrheit der Kommission entschieden, auch den Anliegen der Landwirtschaft entgegenzukommen und das Einhalten von Mindestanforderungen mit der wirtschaftlichen Tragbarkeit zu verknüpfen. Gleichzeitig haben wir aber die Formulierung im letzten Satz verschärft und das Wort "klar" herausgestrichen: ".... den Grundsätzen des Tierschutzes widersprechen." Hier hat Frau Sommaruga einen Gegenantrag gestellt.
Herr Carlo Schmid, es tut mir Leid: In Absatz 3 bestätigen wir wiederum Bildung und Weiterbildung als wichtigen [PAGE 604] Faktor einer tiergerechten Haltung. Gleichzeitig verweisen wir aber mit der Kann-Formulierung darauf, dass man für jede Tierhalterin und für jeden Tierhalter die Vorschriften definieren muss.