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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-14

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-14

Wortprotokoll

Auch bei dieser Motion sind seit der Einreichung bereits einige Anliegen erfüllt worden, andere werden bearbeitet. So war etwa der Integrationsbericht der Eidgenössischen Ausländerkommission eine wichtige Grundlage für den Entwurf der Verordnung über die soziale Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die Ende April dieses Jahres in die Vernehmlassung gegeben worden ist.

Wichtig ist, dass wir uns in der Zielsetzung einig sind, und diesbezüglich sehe ich weitgehend Übereinstimmung, nämlich: die Vertrautheit der Ausländerinnen und Ausländer mit den staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen sowie den Lebensbedingungen in der Schweiz zu fördern; das gegenseitige Verständnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung zu wecken; das Zusammenleben auf der Basis gemeinsamer Grundwerte und Verhaltensweisen zu erleichtern und auch günstige Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Chancengleichheit und die Teilnahme am Gesellschaftsleben zu schaffen.

Ich habe bereits mehrmals festgehalten, dass die Integration der Ausländerinnen und Ausländer ein zweiseitiger Prozess ist und dass auch die Ausländerinnen und Ausländer ihren Beitrag dazu leisten müssen.

Mit der vorliegenden Motion soll nun der Bundesrat beauftragt werden, ein Büro für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu schaffen, dem mehrere Aufgaben im Bereich der Integration zu übertragen wären. Der Bundesrat lehnt ein solches Büro, das zwischen dem EDI und dem EJPD angesiedelt wäre, ab. Dies hätte unklare Kompetenzen bezüglich der Gewährung von finanziellen Beiträgen zur Folge, würde einen erheblichen zusätzlichen Infrastrukturbedarf auslösen und die Distanz zu den zuständigen Behörden, zu den Vollzugsbehörden, nur vergrössern.

Im Übrigen hat der Bundesrat schon vor längerer Zeit beschlossen, dass der gesamte Bereich der Migration im EJPD anzusiedeln sei; und zur gesamten Migration gehört auch die Integration. Man will ja nicht die Integration von Ausländerinnen und Ausländern von den allgemeinen Migrationsfragen trennen.

Der Bundesrat hat deshalb entschieden, das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) mit dem Vollzug des Integrationsartikels zu betrauen. Es ist also nicht allein das Sekretariat der EKA, welches die ganze Integrationspolitik unseres Landes machen muss.

Die EKA ist und bleibt eine unabhängige Kommission. Der Sekretär oder die Sekretärin der EKA bleibt der Präsidentin unterstellt, ist aber administrativ dem BFA zugeordnet. Die weitere Integrationsarbeit soll im BFA geleistet werden.

Ich möchte mich noch zur Aussage äussern, das BFA sei in erster Linie eine Fremdenpolizeibehörde. Das stimmt in erster Linie eben gerade nicht. In erster Linie ist das BFA vor allem für andere Bereiche - neben der Fremdenpolizei - zuständig, nämlich für den Arbeitsmarkt, für den Visumbereich und für die Einbürgerung, die ja eigentlich den Abschluss eines Integrationsprozesses darstellt. Das BFA ist auch für Internationales zuständig. In diesem Sinne stimmt die Behauptung, das BFA sei eine Fremdenpolizeibehörde, schlicht nicht.

Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass es gewisse psychologische Vorbehalte gegen das BFA geben kann, nicht zuletzt auch aufgrund der Erfahrungen, die Menschen mit kantonalen Fremdenpolizeibehörden machen. Aber so, wie das BFA heute organisiert und auf die Zukunft ausgerichtet ist, ist es eben ein Bundesamt für Ausländerfragen und keine Fremdenpolizeibehörde.

Ich möchte auf die Integrationsverordnung zurückkommen: Der in die Vernehmlassung gegebene Entwurf der Integrationsverordnung enthält mehrere hier angesprochene Anliegen, namentlich die Aufgabenverteilung und die Organisation der EKA sowie das Verhältnis des BFA zur EKA. Die Förderungsbereiche sind im Einzelnen im Verordnungsentwurf aufgelistet; ebenso sieht dieser Finanzhilfen vor, etwa für die Verbesserung der Allgemeinbildung und die Förderung der Kenntnisse einer Landessprache bei den Ausländerinnen und Ausländern, die Realisierung einer kohärenten Informationspolitik für und über die ausländische Bevölkerung. Gemäss Finanzplanung sind für das nächste Jahr 5 Millionen Franken vorgesehen, danach soll es jedes Jahr eine Erhöhung um 2,5 Millionen Franken geben. Definitiv [PAGE 674] wird der Betrag aber vom Parlament festgelegt. Zurzeit prüfen wir, ob er nicht bereits für das nächste Jahr erhöht werden könnte.

Der Bundesrat ist nach wie vor bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Klar ist, dass er ein Büro für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern ablehnt, hingegen wird er die Überlegungen des Vorstosses in Bezug auf die Aufgabenbereiche in die Auswertung der Vernehmlassung zum Entwurf der Integrationsverordnung mit einbeziehen.