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Schwaller Urs · Ständerat · 2004-10-07

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-07

Wortprotokoll

Bevor ich in Stellvertreterfunktion in die Sitzung der APK ging, hatte ich ähnliche Bedenken wie Carlo Schmid.

Die Geschichte mit der vorliegenden Charta ist ja nicht so neu. Wie auch aus der Botschaft hervorgeht, wurde bereits 1986 eine erste Vernehmlassung durchgeführt. Es haben sich damals 14 Kantone dafür und 11 Kantone dagegen ausgesprochen. In der Folge wanderte das Dossier zwischen Bundesverwaltung und Kantonen hin und her, und auch eine Aussprache am 20. November 2000 zwischen Delegationen des Bundes und der in der Zwischenzeit nun federführenden Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) brachte keine Annäherung der Standpunkte - insbesondere was die von den Kantonen in diesem Zeitpunkt noch verlangte Anbringung eines generellen Vorbehalts betreffend die unmittelbare Anwendbarkeit der Charta anbelangte. Interessanterweise oder bezeichnenderweise wurden die Gespräche erst im Jahre 2002, ich war damals ebenfalls im leitenden Ausschuss der KdK, im Anschluss an eine europäische Konferenz der für die Gemeinden und Regionen zuständigen Minister wieder aufgenommen und auch intensiver geführt.

Es wurde mehrmals gesagt, dass ein weiteres Abseitsstehen von der Charta die Position der Schweiz im Dossier Regionalautonomie schwächen könnte. Neu in die Gespräche wurden daraufhin im Jahre 2003 auch der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband mit einbezogen. Es war dies der Wille der Kantone.

Anlässlich der Sitzung der APK wurde uns mehrmals gesagt und zugesichert, dass der nun vorliegende Beschluss den Forderungen insbesondere der Kantone entspreche. Alle Kantone haben offenbar in der Vernehmlassung dem nun vorliegenden Entwurf zugestimmt. Die Zustimmung zur Charta erfolgte an der Plenarversammlung der KdK am 3. Oktober 2003. Damals waren mindestens 18 Kantone anwesend und stimmten auch zu.

Es geht aus dem Protokoll, das ich vor einigen Tagen verlangt habe, auch nicht hervor, dass noch von irgendeiner kantonalen Instanz Vorbehalte gegen die Charta angebracht worden wären. Wenn ich heute höre, dass die eine oder andere Kantonsregierung nicht dahinter steht, frage ich mich, wie denn deren Kantonsvertreter in dieser Plenarversammlung abgestimmt haben. Ich bin bis heute immer davon ausgegangen, dass die Kantonsregierungen ihre Vertreter instruieren; ich halte auch im vorliegenden Fall dafür, dass dem so war.

Unter diesen Umständen sehe ich heute keine Veranlassung mehr, gegen den ausdrücklichen Willen insbesondere auch der Kantone vorzugehen; und ich werde deshalb, wenn auch ohne grossen Enthusiasmus, für Eintreten und für die Vorlage stimmen - nicht ohne zu bedauern, dass die Kantone in der letzten Phase, nach einer Diskussion von 18 Jahren, schliesslich auf die Anbringung eines generellen Vorbehaltes zur unmittelbaren Anwendbarkeit der Charta verzichtet haben. [PAGE 634]

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie, Frau Bundesrätin, ersuchen, noch einmal kurz auf die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit einzugehen. Auf Seite 89 der Botschaft wird ausgeführt: "Im Fall der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung ist der Bundesrat der Auffassung, dass Artikel 4 Absatz 6, Artikel 5, Artikel 9 Absatz 6 und Artikel 10 Absatz 1 (erster Teil des Absatzes) als unmittelbar anwendbar betrachtet werden können." Sie haben in der APK-NR Folgendes gesagt: "Le Conseil fédéral s'est aussi penché sur la question de l'applicabilité directe des dispositions de la charte, c'est-à-dire de savoir si les communes peuvent directement invoquer les dispositions de la charte devant les tribunaux suisses. Il est arrivé à la conclusion que très peu de normes sont directement applicables. Il faut cependant reconnaître que le dernier mot à ce sujet reviendra au Tribunal fédéral qui détient la compétence de juger par voie interprétative de l'applicabilité directe des normes internationales."

Darf ich Sie bitten, Frau Bundesrätin, in diesem Rat noch einmal zu wiederholen, worauf sich die Auffassung des Bundesrates stützt, was die direkte Anwendbarkeit anbelangt.