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Germann Hannes · Ständerat · 2004-10-07

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-07

Wortprotokoll

Die Minderheit Maissen möchte Artikel 9 Absätze 5 und 7 zusätzlich für bindend erklären. Persönlich habe ich als nach wie vor amtierender Gemeindepräsident zwar durchaus eine gewisse Sympathie für die Minderheitsanträge Maissen, es sind berechtigte Anliegen. Dennoch muss ich Sie bitten, bei der Fassung der Kommissionsmehrheit und somit beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

Ich erinnere auch hier an den erzielten Konsens aller beteiligten Föderativpartner. Im konkreten Fall würden mit einem für bindend erklärten Artikel 9 Absatz 5 die Entscheidungskompetenzen der Kantone im Bereich des Finanzausgleichs erheblich geschmälert. Den Kantonen ist es aus nachvollziehbaren Gründen ein grosses Anliegen, ihre Souveränität beim Finanzausgleich zu behalten.

Bei Absatz 7, wo es um die Ausrichtung von Subventionen geht, verhält es sich ähnlich. In der Schweiz werden eben Subventionen nicht einfach generell und ohne jegliche Zweckbindung gewährt; im Gegenteil, sie sind in aller Regel für die Finanzierung bestimmter Vorhaben vorgesehen. Damit würde ein Widerspruch zum geltenden Recht geschaffen, sodass auch hier ein Vorbehalt angebracht ist.

Ich bitte Sie darum, bei diesen beiden Absätzen jeweils der Mehrheit der Kommission zu folgen.