Bieri Peter · Ständerat · 2004-10-07
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Die Diskussion über die Neugestaltung der Hochschullandschaft hat in jüngster Zeit an Dynamik wesentlich gewonnen. Die parlamentarische Initiative Plattner ist auch im Lichte der jüngsten Entwicklungen zu beurteilen. Die vollständige alte Crew der WBK Ihres Rates hat diese Initiative mitunterzeichnet, um damit gemeinsam Folgendes zu unterstreichen: Unsere vertiefte Auseinandersetzung mit der Hochschulthematik hat gezeigt, dass in unserem kleinen Land mit den drei Hochschultypen ETH, kantonale Universitäten und Fachhochschulen angesichts der knappen Finanzen und im Lichte der Globalisierung, die vor dem Wissenschaftsbereich ja nicht Halt macht, ein vermehrter Bedarf an einheitlicher Steuerung notwendig ist.
Es war auch unsere WBK, welche das Universitätsförderungsgesetz anno 1999 als Kommission des Erstrates behandelte, diesem entscheidende Impulse verlieh, es gleichzeitig jedoch auf das Jahr 2007 zeitlich befristete, um den Weg für eine grössere Neustrukturierung zu ebnen.
Unsere Kommission hat in der letzten Legislatur mit der Revision des ETH- und des Fachhochschulgesetzes als Kommission des Erstrates bei weiteren Teilprojekten ihre Arbeit an der Hochschulpolitik vertieft.
Die WBK des Nationalrates hat sich indessen vertieft mit der Erarbeitung eines neuen Bildungsverfassungsartikels auseinander gesetzt. Es scheint mir nun entscheidend, dass die verschiedenen Projekte, die Neuordnung der Bildungsverfassung, ein einheitliches Hochschulgesetz und das revidierte Fachhochschulgesetz, sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.
Die gemeinsame Projektgruppe des Bundes und der Kantone - die Projektgruppe "Hochschullandschaft 2008" - hält zu Recht fest, dass die Leistungen der schweizerischen Hochschulen nach wie vor als gut und kompetitiv beurteilt werden dürfen. Die schweizerische Hochschullandschaft zeichnet sich durch ein breites und stark differenziertes Ausbildungsangebot sowie durch im internationalen Vergleich hoch stehende Forschungsleistungen und gute Infrastrukturen aus.
Das schweizerische tertiäre Bildungssystem hat zudem im letzten Jahrzehnt die Fähigkeit gezeigt, umfassende und weit reichende Reformen in die Wege zu leiten. Für diese Dynamik gibt es insbesondere zwei Beispiele: die Schaffung der Fachhochschulen im Jahre 1995 sowie die Fähigkeit, die europäischen Impulse des Bologna-Prozesses aufzunehmen und sie auch in relativ kurzer Zeit kohärent und effizient umzusetzen.
Ich konnte die wegweisenden Vorarbeiten der Rektorenkonferenz etwas mitverfolgen. Sie verdienen, in diesem Zusammenhang besonders gewürdigt zu werden. Es gelang den Rektoren, in kurzer Zeit ein umfassendes Konzept für die Einführung des Bologna-Systems an den schweizerischen Universitäten zu entwickeln, das heute in Europa als vorbildlich gilt. Die Schweizerische Universitätskonferenz konnte dann, gestützt darauf, die politisch notwendigen Beschlüsse fassen. Das revidierte Universitätsförderungsgesetz von 1999 hat damit in einem zentralen Punkt die Erwartungen voll erfüllt.
Die Universitätskonferenz als politisches Organ, als Ort der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen, ist damit keinesfalls, wie es einmal in diesem Saal getönt hat, eine föderalistische Missgeburt. Sie hat durchaus zukunftsweisende Lösungen miterarbeiten respektive mitbeschliessen können.
Die Einführung des Bologna-Systems enthält ein enormes Innovationspotenzial bezüglich Neuerung der Lehre, aber auch bezüglich neuer Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen. Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten hat dabei bewiesen, dass sie in der Lage ist, gesamtschweizerische Führungsaufgaben zu übernehmen. Dies ist eine wichtige Feststellung im Hinblick auf die zukünftige Hochschullandschaft, die sich zu Recht sehr stark auf die Autonomie der Universitäten und Hochschulen abstützen will.
Für den Ständerat stellt sich die Frage, ob er die Anliegen der parlamentarischen Initiative Plattner als eigenständiges Projekt weiterverfolgen soll oder ob es nicht sinnvoller wäre, den von der WBK-NR im Rahmen der neuen Bildungsverfassung vorgeschlagenen Hochschulartikel zu erweitern. Bei Berücksichtigung aller Aspekte dürfte eine Integration des Hochschulartikels in die Neuordnung der Bildungsverfassung der Erfolg versprechendere Weg sein. Man kann den Hochschulbereich nicht unabhängig von den anderen schulischen Ausbildungsarten festlegen. Es braucht dazu eine integrale Sichtweise. Der Bund wirkt schon heute beispielsweise bei der Regelung der Maturitätsprüfung entscheidend mit. Die Regelung des Zuganges zu den Hochschulen ist eine entscheidende Weichenstellung auch für die Hochschulpolitik. Es wäre deshalb wenig sinnvoll, diese Bereiche thematisch voneinander zu trennen.
Die vom Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern und von jenem des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes sowie von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren eingesetzte Projektgruppe "Hochschullandschaft 2008" hat in ihrem Schlussbericht festgehalten, dass das Hochschulsystem Schweiz in Zukunft durch Bund und Kantone durch folgende Elemente gesteuert werden soll:
1. ein gemeinsames Steuerungsorgan von Bund und Kantonen;
2. den Erlass von verbindlichen Rahmenordnungen über Studienrichtzeiten und über die Anerkennung von Studienleistungen sowie Studienabschlüssen;
3. Vorschriften über die Qualitätssicherung;
4. das Festlegen von finanziellen Rahmenbedingungen, sprich Standardkosten;
5. die strategische Planung und Aufgabenteilung unter den Hochschulen in besonders kostenintensiven Bereichen wie etwa in der Medizin.
Ziel sind möglichst autonome Hochschulen, die strategiefähig sind und in der Lage, im Rahmen dieser Vorgaben eigene Profile zu entwickeln. Dieses Konzept nutzt gezielt die spezifischen Stärken des schweizerischen Hochschulsystems. Bund und Kantone sollen weiterhin Träger von Hochschulen sein. In unserem föderativen, von mehreren Sprachen und Kulturen geprägten Land kommt eine Zentralisierung der Hochschulen, abgesehen von den finanziellen Problemen, die damit verbunden wären, nicht infrage. Vor allem [PAGE 625] würde eine Konzentration aller Entscheide auf nationaler Ebene das schweizerische Hochschulwesen vermehrt mit nicht hochschulspezifischen Ansprüchen konfrontieren. Fraglich ist auch, ob so mehr Mittel für Bildung und Forschung generiert werden könnten, da die Kantone kaum mehr ein Interesse hätten, sich selber finanziell hochschulpolitisch im heutigen Rahmen zu engagieren.
Zur Stärkung des Hochschulplatzes Schweiz sind aber eine verstärkte Zusammenarbeit von Bund und Kantonen bei der Steuerung des Systems und eine bessere Aufgabenteilung unter den Hochschulen unerlässlich. Die von der Projektgruppe des Bundes und der Kantone dazu vorgeschlagenen Massnahmen sind grundsätzlich richtig. Allerdings können sich diese verschiedenen Steuerungselemente heute nicht auf eine ausdrückliche Verfassungsgrundlage auf Bundesebene abstützen.
Das vorrangige Anliegen müsste deshalb sein, für alle diese Steuerungselemente eine zweckmässige Verfassungsgrundlage zu schaffen. Der von der nationalrätlichen Kommission vorgeschlagene Bildungsrahmenartikel gibt in den Artikeln 62 und 62a eine genügende Grundlage für die Einsetzung des gemeinsamen Steuerungsorgans für die Qualitätssicherung und den Erlass der verbindlichen Rahmenordnungen über Studienrichtzeiten und über die Anerkennung von Studienleistungen sowie Studienabschlüssen.
Für die beiden letzten Elemente, das Festlegen von finanziellen Rahmenbedingungen und die Aufgabenteilung unter den Hochschulen, ist der nationalrätliche Vorschlag so, wie er heute vorliegt, noch nicht genügend. Auch Artikel 63a der Bundesverfassung könnte deshalb in diesem Sinne noch ergänzt werden. Es wird Sache des Bundesrates sein, hier noch entsprechende Vorschläge vorzubereiten.
Der Initiative ist aufgrund all dieser Gesichtspunkte Folge zu geben. Ihre Anliegen sollten im Rahmen der übrigen Verfassungsvorlagen, welche zurzeit im Rahmen der Bildung erarbeitet werden, weiterverfolgt werden.
In diesem Sinne bitte auch ich Sie, der parlamentarischen Initiative Plattner Folge zu geben.