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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-11-29

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-11-29

Wortprotokoll

Ich darf eingangs den beiden Kommissionsreferenten für ihre Voten danken. Sie haben Ihnen das Budget wahrheitsgemäss und entsprechend den Beratungsergebnissen der Finanzkommission präsentiert. Sie finden die wichtigsten Zahlen, auf denen die ganze Botschaft basiert, auf Seite 5, insofern es die Erfolgsrechnung betrifft, und auf Seite 13, wo der Aufbau des Budgets anhand des Mechanismus der Schuldenbremse aufgezeigt wird. Aus diesen beiden Tabellen wird ersichtlich, dass trotz Abbaupfad für das nächste Jahr ein Defizit in der Grössenordnung von 1,8 Milliarden Franken veranschlagt wird und dass unter Einbezug der Sonderrechnungen dieses Defizit dann in die Grössenordnung von 4 Milliarden Franken schuldenrelevant anwachsen wird. Das ist in der Tat - da gebe ich allen Recht, die das kritisiert haben - kein optimales Ergebnis. Aber, und damit komme ich jetzt zu einzelnen Punkten, es ist auf dem Weg bis Ende der Legislatur eine weitere Station zur Stabilisierung der Schulden.

Ich möchte mich jetzt in erster Linie mit dem Rückweisungsantrag der Minderheit Maurer beschäftigen und in einem zweiten Teil dann ein paar weiter gehende Ausführungen zum Budget machen. Zunächst einmal: Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass das Budget und der Haushalt der Eidgenossenschaft zu 70 Prozent aus Transferausgaben bestehen. Das sind Ausgaben, welche aufgrund von Verfassung und Gesetz in die Sozialwerke und zu den Kantonen fliessen. Wenn man an diese 70 Prozent Transferausgaben Hand anlegen will, dann kann man das nur in beschränktem Masse via den Budgetprozess tun. Vielmehr muss man - weil es sich hier um gesetzliche Vorgaben handelt - dies eben auch weitgehend auf dem Wege der Bundesgesetzgebung tun.

Diese Bundesgesetzgebung, das wissen wir alle, ist mit Zeitbedarf verbunden. Vom Augenblick an, wo man ein Problem [PAGE 1798] lösen will, bis zu jenem, wo es alle Stationen zur Lösung durchlaufen und letztlich auch den Weg ins Budget gefunden hat, kann es manchmal auch längere Zeit dauern. Somit verbleiben eigentlich, bei Lichte besehen, für Kürzungsübungen etwa 30 Prozent des Bundeshaushaltes. Das sind etwa 15 Milliarden Franken, und diese werden in der Regel zur Aufgabenerfüllung im Kernbereich des Staates eingesetzt. Das ist der erste und gegebenenfalls der zweite Kreis der Bundesverwaltung. Das sind auch verfassungsmässige Aufgaben.

Zugegeben: Hier besteht immer ein gewisser Spielraum. Zugegeben: Man kann solche Aufgaben etwas grosszügiger oder etwas effizienter erledigen. Zugegeben: Hier gibt es gewisse Spielräume. Aber wir haben jetzt das Entlastungsprogramm 2003, das wir mit diesem Budget umzusetzen beginnen. Dieses Programm im Umfang von immerhin 3 Milliarden Franken hat genau in diesen "freien" Positionen schon angesetzt. Jetzt sind wir dabei, Ihnen ein zweites Entlastungsprogramm zu präsentieren, das noch im Dezember dieses Jahres in die Vernehmlassung gehen wird, weil wir nun die konferenziellen Vernehmlassungen abgeschlossen haben. Dieses zweite Entlastungsprogramm, das Entlastungsprogramm 2004, beinhaltet erneut eine Summe von 2 Milliarden Franken. Das sind also 5 Milliarden, im Wesentlichen gemessen an der Substanz von 15 Milliarden Franken, die ausserhalb des Transferbereiches zur Verfügung stehen.

Ich möchte Ihnen damit einfach zu verstehen geben, dass nicht die gesamte Summe des Bundeshaushaltes in einer Budgetperiode zur Diskussion steht und dass nicht die gesamte Summe gleichzeitig als Spielfeld für Beliebigkeiten und Kürzungen dienen kann.

Herr Maurer, der unglücklicherweise nicht hier ist, obwohl es die politische Wertschätzung erfordern würde, dass wir uns gegenseitig anhören, hat bemängelt, dass man in dieser Endphase des Budgets nicht mehr eingreifen könne, und hat mit diesem Einwand sicher teilweise Recht. Ich glaube, es kommt bei einem Budget als der Kunst des Machbaren sehr darauf an, dass man Zahlen und Zeiten in ein System hineinbringt. Das bedeutet, dass man für gewisse Dinge den Zeitablauf berücksichtigen muss. Da offerieren sich verschiedene Möglichkeiten.

Die erste Möglichkeit bietet sich dem Parlament jeweils im Frühjahr, wenn die Finanzkommissionen über die Budgetweisungen informiert werden. Das geschieht in der Regel im April. Dort kann man gewisse Wünsche in Bezug auf die Gestaltung des Budgets frühzeitig anmelden. In diesem Jahr 2004 hatten Sie zusätzlich die Möglichkeit, durch die Verabschiedung eines Legislaturprogramms und damit verbunden einer Legislaturfinanzplanung Einfluss zu nehmen. Aber Sie haben diese Chance nicht wahrgenommen; Sie sind auf beides nicht eingetreten, und damit ist eine Möglichkeit verpasst worden, mit der man den Bundesrat diesbezüglich hätte mandatieren können.

Eine zweite Möglichkeit des Eingreifens besteht bei der Kenntnisnahme des Finanzplanes.

Dieser Finanzplan ist eine rollende Planung, eine Mehrjahresplanung, und bei dieser Gelegenheit kann man den Bundesrat mandatieren, indem man sagt: Wir sind mit den letzten beiden Planungsjahren nicht einverstanden, wir erwarten, dass die und die Änderung vorgenommen wird. Das ist eine zweite Chance.

Dann finde ich, drittens, man müsse bei solchen Eingriffen in das Budget immer auch berücksichtigen, was bereits unterwegs ist. Da erinnere ich Sie daran, dass der Bundesrat derzeit auf drei Schienen Finanzpolitik betreibt.

Die erste Schiene ist die, die wir jetzt miteinander begehen, nämlich das Budget unter Einbezug der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 und der vom Bundesrat im Sommer verabschiedeten Aufgabenverzichtplanung. Diese Planung bezieht sich auf die sogenannten Funktionsausgaben im Personal- und Investitionsbereich und soll etwa 240 Millionen Franken einbringen; das ist die erste Schiene.

Die zweite Schiene: Der Bundesrat beabsichtigt, eine Verwaltungsreform durchzuführen. Er hat dafür einen Ausschuss gebildet, der auch bereits ein erstes Mal tagte. Dort geht es darum, einzelne Bereiche aus grösseren Zusammenhängen unter die "Kostenlupe" zu nehmen.

Die dritte Schiene ist das Projekt einer grossräumigen Betrachtung von Bundesaufgaben von strategischer Bedeutung. Da stellen wir uns zusammen mit aussenstehenden Fachleuten die Frage: Wo könnte der Bund gegebenenfalls in fundamentaleren Gebieten Aufgaben neu oder anders oder gar nicht erfüllen?

Aber das braucht Zeit. Das sind Verfassungsrevisionen, das sind Gesetzesanpassungen. Das können Sie nicht bei einem Budgetprozess im Dezember für den 1. Januar des nächstfolgenden Jahres tun. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass es verantwortungslos wäre, wenn Sie das Budget zurückweisen würden. Sie wissen genau, dass wir von einem Monat zum anderen ohne Notbudget keine Milliarde Franken finden würden, auch angesichts der zur Verfügung stehenden Budgetmasse. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich ein Land wie die Schweiz mit einem entscheidend wichtigen Finanzplatz leisten kann, ohne abgesegnetes Budget in ein neues politisches Jahr einzusteigen.

Deshalb ersuche ich Sie, dieses Budget jetzt zu behandeln und den Rückweisungsantrag abzulehnen.

Nun möchte ich aber in Richtung von Herrn Maurer doch sagen: Entwarnung wäre jetzt die falsche Schlussfolgerung. Ich habe mir nämlich in den letzten Tagen gestattet, im Hinblick auf das, was politisch ansteht, ein paar Überlegungen zu machen. Diese gehen in die Richtung "Schlüsselrolle des Parlamentes". Sie werden noch während dieser Legislatur mit einer Anzahl von finanzpolitisch relevanten Gesetzgebungsprojekten befasst sein.

Zum Ersten: Wir werden im nächsten Jahr über die Kosa-Initiative und den Gegenvorschlag abstimmen. Diese Initiative wird von der SVP und von der SP unterstützt. Wenn sie angenommen wird, dann bedeutet das, dass der Bundeshaushalt nachhaltig jedes Jahr 800 Millionen Franken weniger Einnahmen bekommt, weil die Gewinnausschüttungen der Nationalbank nicht mehr in die Bundeskasse fliessen. Diese 800 Millionen werden dann fehlen; das ist einmal der erste Punkt.

Zweitens haben wir immer noch die Pendenz der Unternehmenssteuerreform, zweiter Teil. Wenn ich höre, was hier seitens der Wirtschaftsverbände gefordert wird, aufgrund der Vorlage, die in der Vernehmlassung war - also Variante 3, allenfalls 3 plus -, dann stelle ich fest: Wir sprechen hier ohne weiteres von einer Milliarde Franken oder mehr Mindereinnahmen, die mit einem solchen Projekt verbunden sind.

Dann erwähne ich die Familienbesteuerung. Dort sind es zwei Themen. Das eine Thema ist die Frage der Paarbesteuerung in Anlehnung an das bekannte Bundesgerichtsurteil und in Anlehnung an die Vorlage, die im letzten Mai vor Volk und Ständen keine Gnade gefunden hat. Aber die Herstellung des Gleichgewichtes der Besteuerung von verheirateten und nichtverheirateten Paaren wird uns ohne weiteres zu Mindereinnahmen in der Grössenordnung von 800 Millionen Franken führen.

Dann ist die Frage der Kinderabzüge zu regeln. Ich bin zwar nicht mehr sicher, ob alle politischen Kreise z. B. hinter den Betreuungsabzügen stehen. Vielleicht hätten allenfalls in diesem Zusammenhang - wenn schon - eher Projekte wie die parlamentarische Initiative Fankhauser 91.411 Chancen, wo es um Kinderzulagen geht, weil dann die Kinder erfasst werden und weniger, bei den Abzügen, die Steuerpflichtigen. Aber in jedem Fall reden wir auch hier von einer Grössenordnung von einigen Hundert Millionen Franken. In Bezug auf die parlamentarische Initiative Fankhauser könnte es im Maximalfall sogar um Milliarden gehen.

Dann erwähne ich die möglichen Mehrausgaben aus dem Finanzplan; Sie finden diese Zahlen im Finanzplan auf Seite 12. Es sind anhaltend wiederkehrend 400 Millionen Franken, und wenn ich einmal eine Zwischenbilanz ziehe, komme ich auf eine Summe von mehr als 4 Milliarden an Mindereinnahmen und Zusatzausgaben, die aus diesen Projekten ins Haus stehen, die alle noch während dieser [PAGE 1799] Legislatur von Ihnen behandelt werden. Da muss ich Ihnen einfach sagen: Es geht nicht an, dass man das ganze Jahr Wein predigt und dann im Dezember bei der Budgetdebatte Wasser trinken will! Dann muss man sich eben dauernd - bei jedem Projekt, bei jeder Gesetzgebung - die Konsequenzen vor Augen führen, die das finanzpolitisch hat, und kann nicht bis zum ersten Tag der allgemeinen Debatte zum Budget für das kommende Jahr warten.

Ich beantrage Ihnen, das Budget 2005 zu behandeln. Es ist nach den Vorschriften der Verfassung und des Gesetzes schuldenbremsenkonform und vom Bundesrat so beantragt. Es ist ausgewogen unter den Departementen und den Aufgaben, die wir zu erledigen haben. Es ist - entgegen dem, was gesagt wurde - priorisiert. Ich schaue nun zu Herrn Hofmann Urs und weise darauf hin, dass wir gerade im Bereich der Bildung noch eine Ausgabensteigerung von 2,4 Prozent haben. Das gilt auch für den Verkehr und den Bereich der Sozialwerke, in beiden Fällen Steigerungen um mehr als 4 Prozent. Dabei sind wir in der Bildung heute schon im europäischen Vergleich das Land, das pro Kopf am meisten Ausgaben tätigt. Hier darf man also durchaus von Prioritäten sprechen.

Es ist ein Budget, das letztlich auch auf Kennziffern und Annahmen beruht, die teilweise zugegebenermassen etwas optimistisch sind, die dann aber durch den K-Faktor wieder korrigiert werden.

Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass mit der Verabschiedung dieses Budgets keineswegs Entwarnung gegeben wird. Ich bin tief besorgt über die Entwicklung der Bundesfinanzen und habe - gerade bei den letzten Von-Wattenwyl-Gesprächen - gerne zur Kenntnis genommen, dass die Frage der Schuldenbegrenzung nun zum Imperativ geworden ist. Alle Bundesratsparteien bekennen sich dazu, und ich hoffe, dass das jetzt wenigstens eine Ausgangsbasis für künftige finanzpolitische Überlegungen sein wird.