Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-12-01
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-01
Wortprotokoll
Es geht hier um die Umsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes, und man kann den Antrag des Bundesrates unter das Schlagwort stellen: Wer A gesagt hat, muss jetzt auch B sagen.
Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz haben wir im Bereich der Ausbildung gewisse Kompetenzen bewusst neu auf den Bund übertragen. Es wurden neue Aufgaben auf Bundesebene übernommen; diese werden im Wesentlichen durch das Institut für Berufspädagogik wahrgenommen. Die vorgesehenen Mittel und insbesondere auch die Aufstockung gegenüber dem letzten Jahr und dem Budget 2004 sind in der Tat ausschliesslich mit dieser neuen Ausgangslage des Berufsbildungsgesetzes begründet. Es handelt sich insbesondere um den Aufbau von Personal, von Mitarbeitenden und von Spezialisten, und damit geht es hier im Wesentlichen auch um Lohnkosten, die mit der Umsetzung dieses neuen Gesetzes zusammenhängen. Ob dann etwas mehr oder etwas weniger als 19 Millionen Franken einzusetzen sind, wird das Jahr 2005 zeigen. Die Budgetierung ist auf jeden Fall sorgfältig gemacht worden, und man ist im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie der Meinung, dass diese Erhöhung auf 19 Millionen Franken gerechtfertigt ist.
Ich ersuche Sie, dieser Erhöhung zuzustimmen.