Speck Christian · Nationalrat · 2000-06-15
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-15
Wortprotokoll
Der ehemalige Kollege Gusset verlangt mit seiner Motion, dass der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage dafür schafft, dass für die administrativen Aufwendungen, die bei der Erhebung von Steuern anfallen - z. B. bei der Mehrwertsteuer, der LSVA, den Energiesteuern -, eine Entschädigung auszurichten ist.
Die Motion ist seinerzeit von 52 Kolleginnen und Kollegen mit unterzeichnet worden. Das Problem, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, der administrativen Belastungen durch staatliche Auflagen - wir haben es vorher von den Herren Durrer und Hess Peter gehört - ist ein bekanntes Thema. Der Bundesrat hat denn auch, aufgrund verschiedener Vorstösse, Massnahmen zur Entlastung, zur Vereinfachung der Verfahren eingeleitet.
Sie erinnern sich, dass Bundesrat und Parlament Entlastungen der KMU zu einem Legislaturziel für die letzten vier Jahre erklärt hatten. Mit einem Zwischenbericht vom Jahre 1997 und mit dem Bericht über Massnahmen zur Deregulierung vom November 1999 sind wir orientiert worden. Dieser Bericht gibt Aufschluss über die Verwirklichung einer Vielzahl von Massnahmen, die der Deregulierung und der administrativen Entlastung der KMU dienen sollen. Ein neu geschaffenes KMU-Forum soll die eingeleiteten Massnahmen überprüfen.
In der Praxis - da wiederhole ich, was Herr Hess gesagt hat - ist leider von all dem bei den Direktbetroffenen bis heute nichts zu spüren. Der Ursprung der Motion Gusset liegt denn auch in der Unzufriedenheit bei den KMU über die ständig neuen Auflagen und die ungebrochen steigenden Abgaben.
Es ist uns natürlich bekannt, dass diese Notbremse von Herrn Gusset nicht einfach zu handhaben ist. Ziel ist denn auch, mit der Forderung, den Steuereinzug für den Staat zu entschädigen, ein Zeichen zu setzen. Es ist ja Usanz, dass unter dem Titel "Verursacherprinzip" Dienstleistungen des Staates an Bürger und Unternehmen, die über das normale Mass hinausgehen, zusätzlich bezahlt werden müssen. In dieser Logik können natürlich auch Unternehmen, denen für den Steuereinzug zusätzliche Aufwendungen entstehen, entschädigt werden.
Der Bundesrat macht für seine Ablehnung geltend, dass sich der finanzielle Aufwand für eine solche Übung nicht lohne, dass Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis stehen. Dem Bundesrat zustimmen kann ich, wenn er sagt, dass es gesamtwirtschaftlich mehr Sinn mache, direkte Massnahmen zur Senkung des Erhebungsaufwandes zu treffen, als neue Entschädigungen auszurichten. Dieser Aussage sind jedoch bis heute leider keine Taten gefolgt.
Dass die zusätzlichen Aufwendungen auf Konsumenten und Haushalte überwälzt werden können, wie in der Antwort des Bundesrates ausgeführt ist, stimmt nicht. Am Schluss seiner Antwort verspricht der Bundesrat, er wolle in Sachen Erhebungskosten Transparenz schaffen, und zwar sowohl seitens der Verwaltung wie auch, wie er es nennt, der Steuersubjekte. Damit anerkennt er das Problem und zeigt den Willen zur Einführung von Verbesserungen.
[PAGE 696] Mit der damaligen Kreditbewilligung des Parlamentes für die Erfassungsgeräte für die Erhebung der LSVA hat das Parlament im Übrigen bereits ein Zeichen in die von der Motion verlangte Richtung gegeben.
Ich beantrage Ihnen, die Motion zu überweisen.