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preparatory:AB 47165

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-01

Wortprotokoll

Das Wort "Abbau" ist in diesem Zusammenhang gefallen. Ich möchte eingangs doch darauf hinweisen - das sehen Sie in der Budgetdokumentation -, dass der ETH-Bereich keinen Abbau erleidet. Im Gegenteil, Sie werden feststellen, dass er 1,756 Milliarden Franken im Jahr 2003 beanspruchen durfte, in diesem Jahr 1,788 Milliarden, und für das nächste Jahr sehen wir im Budget 1,826 Milliarden vor. Es handelt sich hier also in absoluten Zahlen um keinerlei Reduktion, im Gegenteil. Es ist lediglich ein verlangsamtes Wachstum.

Die Kürzung um diese 30 Millionen Franken rechtfertigt sich im Vergleich zum Gesamtbetrag von 1,8 Milliarden Franken aus folgenden Gründen:

1. Die ETH übernehmen in ihrem Bereich die für die zentrale Bundesverwaltung auch getroffenen oder vorgesehenen Massnahmen im Besoldungsbereich, insbesondere in Bezug auf den Verzicht auf die rentenbildenden Teuerungsausgleiche. Sie kann diese Kürzung aus diesem Grund zum grossen Teil auffangen. 20 von 30 Millionen Franken werden nämlich beim Personalaufwand eingestellt und betreffen die für die Lehre und Forschung verwendeten Mittel nicht.

2. Dem ETH-Bereich stehen im Vergleich zum jetzigen, laufenden Jahr auch nachher noch Mittel im Umfang von zusätzlich 40 Millionen Franken zur Verfügung.

3. Ein Ausblick in die Zukunft des ETH-Bereiches: Sie wissen ja, dass eine Revision des Stiftungsrechtes unterwegs ist, die es ermöglichen wird, künftig verbesserte Akquisitionsmöglichkeiten zu haben, um Drittmittel zu generieren. Damit bekommen die ETH ein attraktives Feld, wo sie dank Zuwendungen, aber auch dank Möglichkeiten aus dem Stiftungsrecht mehr Einnahmen generieren können.

Nicht zu vergessen: Wir gedenken, den ganzen Bereich der genutzten Immobilien in das Eigentum der ETH zu überführen. Die Verwaltung der ETH hat uns zugesichert, dass sie mit diesem Immobilienportefeuille besser, näher, intensiver umgehen wird, als wenn es von Bern aus verwaltet wird.

Das alles spricht dafür, dass Sie dieser Kürzung um 30 Millionen Franken - und damit dem Antrag des Bundesrates - problemlos zustimmen können.