Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2004-12-06
Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-06
Wortprotokoll
Ich liefere jetzt noch ein paar grundsätzlichere Überlegungen, warum die APK dieses Abkommen zur Annahme empfiehlt.
In der Politik, in der Wirtschaft oder in der Gestaltung der verschiedensten Bereiche der Gesellschaft gilt: Jede Entscheidung muss auf verlässlichen, objektiven Informationen beruhen. Angesichts der weiter zunehmenden Intensivierung der internationalen Beziehungen und der daraus folgenden Notwendigkeit, abgestimmte Lösungen zu finden, sind aussagekräftige, vergleichbare statistische Daten ein unverzichtbares Instrument für fundierte Politikgestaltungsentscheide jedes modernen Staatswesens - auch und gerade für innenpolitische Standortbestimmungen.
Die politisch wie wirtschaftlich zentrale Bedeutung der Beziehungen der Schweiz zur EU bedingt, dass sich die Schweiz zuallernächst mit Europa messen muss. Vom Statistikabkommen erfasst sind vor allem Statistiken der Bereiche Wirtschaft, Verkehr, Tourismus, Landwirtschaft sowie wichtige sozioökonomische Statistiken.
In den vergangenen Jahren hat die Schweiz unilaterale Massnahmen zur Anpassung ihres Statistikwesens an das EU-System getroffen. Nationale Statistiken sind aber auf internationaler Ebene erst dann vergleichbar und damit auch anwendbar, wenn sie auf der ganzen Linie gleich gemacht werden. Das Statistikabkommen ist der Weg dazu. Es regelt erstens die progressive Harmonisierung der Datenerhebung zwischen der Schweiz und der EU. Zweitens bringt es die Mitwirkung von Schweizer Fachleuten in den für die Harmonisierung und Entwicklung statistischer Normen und Methoden zuständigen EU-Gremien. Es erlaubt drittens die aktive Mitarbeit bei strategischen Weichenstellungen, was zentrale organisatorische, technische und finanzielle Bedeutung für unsere nationale Statistik hat.
Insgesamt also wandelt das Statistikabkommen die informelle Partnerschaft mit der EU in eine gegenseitig verpflichtende Zusammenarbeit um und bringt in schrittweisem Vorgehen die für Bund, Kantone, Gemeinden, Wirtschaft und andere Akteure der Gesellschaft dringend nötige Harmonisierung mit den EU-Statistikstandards.
Die APK empfiehlt Eintreten und Annahme.