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Müller Walter · Nationalrat · 2004-12-06

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-06

Wortprotokoll

Ich bin eigentlich schon froh, dass ich nach dieser streckenweise emotional geführten Debatte zu einem etwas sachlicheren Thema kommen kann. Aber es ist ein Thema, das wirtschaftlich für die Schweiz, für die Schweizer Landwirtschaft und die Schweizer Industrie, sehr bedeutend ist. Ich äussere mich aus der Sicht der Landwirtschaft zum Abkommen über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte.

Im Abkommen über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte wurde das Protokoll Nummer 2 zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EWG von 1972 neu ausgehandelt und dem heutigen agrar- und handelspolitischen Umfeld angepasst. Gegenstand des Abkommens ist die Regelung der tarifären Behandlung von landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen der sogenannten zweiten Verarbeitungsstufe; betroffen sind z. B. Schokolade, Biskuits, Teigwaren, Glacen und Suppen, wie wir vorhin gehört haben.

Die Landwirtschaft, insbesondere die Milchbranche, und die Nahrungsmittelindustrie haben seit langem auf einen raschen Abschluss dieses Abkommens gedrängt. Nun konnte mit der EU in einem neuen Protokoll Nummer 2 die sogenannte Nettopreiskompensation vereinbart werden. Dieses Protokoll sieht vor, dass künftig nur noch die Schweiz Preisausgleichsmassnahmen im Handel zwischen der Schweiz und der EU vornehmen wird. Bei der Ausfuhr eines Produktes aus der Schweiz in die EU wird die Schweiz die landwirtschaftlichen Rohwaren nur noch auf das EU-Agrarpreisniveau verbilligen, und die EU gewährt die zollfreie Einfuhr. Umgekehrt gewährt die EU keine Ausfuhrbeiträge beim Export, und die Schweiz reduziert die Einfuhrzölle entsprechend.

Die von der EU eingegangene Verpflichtung, auf verarbeiteten Schweizer Landwirtschaftsprodukten keine Zölle mehr zu erheben, ist für die Schweizer Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie entscheidend. Ein Erfolg für die Landwirtschaft ist allerdings nur gewährleistet, wenn die Nahrungsmittelindustrie tatsächlich auf Schweizer Agrarrohstoffe setzt und damit weitgehend auf den Veredelungsverkehr verzichtet.

Eine Sonderstellung nimmt in diesem Abkommen der Zucker ein; es geht um die sogenannte Doppelnulllösung. Für Zucker in verarbeiteten Produkten wird der Freihandel eingeführt. Das hat zur Folge, dass die Zuckermarktordnung der Schweiz an die Zuckermarktordnung der EU gekoppelt ist. Momentan laufen in der EU Diskussionen, um den Übernahmepreis für Zucker um 30 Prozent zu senken; allerdings darf ich hier feststellen, dass diese Diskussionen momentan eher wieder etwas auf die lange Bank geschoben worden sind. Eine solche Rosskur dürfte für den schweizerischen Zuckerrübenanbau und die Verarbeitung schwer zu verdauen sein. Es wird die Aufgabe des Bundesrates sein, rechtzeitig die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit der Anbau und die Verarbeitung von Zuckerrüben in der Schweiz erhalten bleiben.

Die Landwirtschaft ist an einer starken Nahrungsmittelindustrie interessiert und fordert den Bundesrat auf, alle Vorteile, die sich aus diesem Abkommen bieten, konsequent zu nutzen. Im Besonderen sind die Mittel für das "Schoggigesetz" zu Beginn des Abkommens im Rahmen der WTO auszunützen, um möglichst viele Rohstoffe zu verbilligen. Die noch auszuhandelnden Rabattsätze für die EU bei den Importzöllen müssen möglichst tief sein und dürfen nicht sofort in Kraft treten.

Mit diesem Abkommen wird auch das wirtschaftliche Hauptanliegen in den Bilateralen II erfüllt, und die 254 Produktionsbetriebe der Nahrungsmittelbranche haben mit ihrer breiten regionalen Verteilung eine wichtige Funktion für den ländlichen Raum.

Die FDP-Fraktion begrüsst dieses Abkommen, sowohl aus der Sicht der Landwirtschaft wie auch aus jener der Nahrungsmittelindustrie.