Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2004-12-06
Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-12-06
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion unterstützt im Rahmen der Unterstützung aller Pakete ganz klar auch das Abkommen mit der EU über die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte, weil es für unsere gesamte Agrarwirtschaft, vom Bauern über die verarbeitende Industrie bis hin zum [PAGE 1916] Handel, von grosser Bedeutung ist. Ich bitte Sie daher, auf die gesamte Vorlage einzutreten.
Worum geht es eigentlich bei diesem Thema Landwirtschaft? Die bestehenden Ausgleichssysteme - konkret: das Protokoll 2 des Freihandelsabkommens - führen bei den Herstellern von verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten seit Jahren zu erheblichen Verzerrungen des Wettbewerbes. Das Volks-Nein von 1992 zum EWR-Abkommen hat es ja verhindert, dass diese Problematik innerhalb des EWR zu einem guten Teil hätte entschärft oder sogar eliminiert werden können.
Die in dem bilateralen Abkommen über die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte vereinbarte Revision des Protokolls 2 zum Freihandelsabkommen sorgt nun endlich dafür, dass die bestehenden Nachteile aufgehoben werden; das ist auf jeden Fall anzustreben. Dabei verpflichtet sich die EU mit der Revision des Preisausgleichsmechanismus, ihre Zollabgaben auf verarbeitete Schweizer Landwirtschaftsprodukte vollständig abzubauen. Sie verzichtet aber auch gleichzeitig auf ihre Exportsubventionen; das ist ein massiver Vorteil für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Nahrungsmittelindustrie, die immerhin rund 200 Unternehmen mit über 30 000 Arbeitsplätzen, aber auch Hunderten von Ausbildungsplätzen umfasst.
Dabei können wir davon ausgehen, dass so rund 30 Prozent mehr Schokolade, mehr Gebäck, mehr Teigwaren usw. in die EU exportiert werden können - in einen Wirtschaftsraum mit über 450 Millionen potenziellen Konsumentinnen und Konsumenten. Dies entspricht einem Exportvolumen von mehr als 1,3 Milliarden Franken. Davon profitiert nicht nur die Nahrungsmittelindustrie, sondern auch unsere Landwirtschaft. Logisch! Denn mehr Export bedeutet ja höhere Nachfrage nach Agrarprodukten und damit auch eine Steigerung der Landwirtschaftsproduktion.
Mit der ebenfalls im Abkommen vereinbarten Nettopreiskompensation erzielt die Schweiz darüber hinaus auch Einsparungen bei Ausfuhrbeiträgen. Das führt einerseits zu einer Entlastung der Bundeskasse, andererseits erleichtert es später auch die Abbauverpflichtungen gegenüber der WTO, die wir beim Abschluss der Doha-Runde eingegangen sind.
Die Verpflichtung der Schweiz, die auf EU-Importe anwendbaren Zollabgaben auf die Differenz des Preisniveaus zwischen einheimischen und EU-Agrarstoffen zu reduzieren, erleichtert sodann im Gegenzug den EU-Nahrungsmittelexporteuren den Zugang zum Schweizer Markt. Die Folgen liegen auf der Hand: günstigere Gestehungskosten für Importwaren aus der EU und damit eine wohl spürbare Verminderung des Problems Hochpreisinsel Schweiz.
Das Abkommen bringt nicht nur einen insgesamt besseren Marktzugang für Schweizer Produkte im EU-Raum, es trägt auch massgeblich dazu bei, dass im Bereich Nahrungsmittel und Landwirtschaft einerseits Arbeitsstellen und andererseits Ausbildungsplätze erhalten, ja auch neu geschaffen werden.
Ich bitte Sie deshalb, dem Abkommen zuzustimmen.