Fehr Mario · Nationalrat · 2004-12-07
Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-07
Wortprotokoll
Wir sind uns hier nicht ganz sicher, ob die letzten Ausführungen von Herrn Bundesrat Blocher zutreffen. Auf jeden Fall schlägt Ihnen die Kommission vor, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Gysin Remo abzulehnen.
Unseres Erachtens ist der Hinweis auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht genügend, um klarzustellen, dass es sich hier um eine Verwaltungsgerichtsbarkeit und nicht um einen Strafweg handelt. Wir gehen davon aus, dass diese Bestimmung keine materielle Wirkung entfalten kann und dass sie eher aus psychologischen Gründen aufgenommen worden ist. Von daher wird aber unseres Erachtens auch der Streichungsantrag nichts bringen. Das haben wir vorhin bei Artikel 8 des Waffengesetzes schon gesehen: Im Bereich der Psychologie kann man auch legiferieren.
Ich habe vorhin mit Herrn Bundesrat Blocher noch darüber gesprochen, dass es offenbar zwei Kantone gibt, die nach einer Annahme des Antrages der Minderheit Gysin Remo ihre Gerichtsbarkeit bzw. ihre Gesetzgebung ändern müssten. Nach der Information, die ich eingeholt habe, müssten sie dies aber aufgrund eines neueren Bundesgerichtsentscheides ohnehin tun. Von daher gehen wir davon aus, dass der Antrag der Minderheit Gysin Remo nichts verändern wird; er kann also problemlos abgelehnt werden.