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Maurer Ueli · Nationalrat · 2004-12-07

Maurer Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-07

Wortprotokoll

Im Namen der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, den Bundesbeschluss über das Betrugsbekämpfungsdossier zurückzuweisen und erst dann zu behandeln, wenn das Gutachten von Herrn Professor Oberson vorliegt. Dieses Betrugsbekämpfungsdossier - besser würde man zwar sagen: das Rechtshilfedossier - hängt eng mit der Auskunftspflicht zusammen, die die Schweiz zu erfüllen hat, und damit mit dem Bankkundengeheimnis. Es wurde auch lange nicht abgeschlossen, und es stellte sich immer die Frage, ob dieses Abkommen das Bankkundengeheimnis schwächen würde oder nicht.

Diese Frage stellte sich auch der Bundesrat. Er liess daher von Herrn Professor Oberson aus Genf ein Gutachten anfertigen. Dieses Gutachten sollte aufzeigen, ob hier Vor- oder Nachteile für den Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz vorliegen. Das Gutachten wurde nur in den Medien kritisch erwähnt; es liegt uns nicht vor, obwohl wir es mehrmals angefordert hatten. Offensichtlich hat der Gutachter einen Fehler gemacht. Man geht ja eigentlich davon aus, dass der Gutachter gut achten soll, was der Auftraggeber sagt. Herr Professor Oberson scheint das missachtet und seine eigene Meinung wiedergegeben zu haben. Er kam offensichtlich zu einem kritischen Schluss und war der Meinung, dass dieses Abkommen den Finanz- und Wirtschaftsplatz erheblich schwächen würde.

Nun hütet der Bundesrat dieses Gutachten besser als das Geheimnis des Bundesratsbunkers. Wir sind der Meinung, dass in dieser Frage Transparenz vonnöten wäre. Wir gehen hier in eine wichtige Phase. Für viele Leute in diesem Land geht es um zentrale Fragen, und es geht nicht an, dass hier offenbar wichtige Gutachten zurückbehalten werden. Transparenz wäre gefordert.

Es gibt nur zwei Schlüsse, die in Bezug auf die Nichtherausgabe dieses Gutachtens zu ziehen sind: Der eine wäre der, dass das Gutachten offensichtlich völlig bedeutungslos ist; dann könnte es ohne weiteres heute hier auf den Tischen verteilt werden. Der andere lautet: Der Verdacht liegt nahe, und das vermuten wir, dass das Gutachten offenbar eine gewisse Bedeutung hat und der Bundesrat es daher nicht herausgeben möchte.

Wir beantragen Ihnen, die Behandlung des Dossiers so lange hinauszuschieben, bis der Bundesrat uns dieses Gutachten gibt. Er kann das von mir aus heute verteilen lassen, dann können wir das Geschäft morgen behandeln, wenn wir es gelesen haben. Aber die Tatsache, dass hier krampfhaft versucht wird, dieses Gutachten unter dem Deckel zu halten, weckt Misstrauen, das gebe ich ehrlich zu.

In Anbetracht der Bedeutung dieses Dossiers beantrage ich Ihnen, unserem Ordnungsantrag zuzustimmen und die Behandlung zu vertagen, bis dieses Gutachten vorliegt.